Die Linksextremistin Lina E. wird vorläufig aus der Beugehaft entlassen. Das Bundesverfassungsgericht setzte den Vollzug der Beugehaft aus, wie ein Sprecher am Donnerstag in Karlsruhe sagte. Das gilt, bis über die Verfassungsbeschwerde von E. entschieden ist. (Az. Az. 2 BvR 1681/26)
Das Oberlandesgericht Dresden ordnete im Juni an, dass E. für sechs Monate in Haft genommen werden sollte. Grund dafür war, dass sie in einem Prozess gegen sieben mutmaßliche Linksextremisten die Zeugenaussage verweigerte. Der Bundesgerichtshof bestätigte die Dresdner Entscheidung im August, daraufhin wandte sich E. an das Verfassungsgericht.
Nun kommt sie erst einmal frei. Wann in Karlsruhe über ihre Verfassungsbeschwerde entschieden wird, ist noch nicht bekannt. E. und drei Mitangeklagte wurden 2023 wegen mehrerer Angriffe auf tatsächliche oder vermeintliche Rechtsextremisten zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Im vergangenen Mai wurde die restliche Strafe für E. zur Bewährung ausgesetzt.
Brennpunkte
Beugehaft ausgesetzt: Linksextremistin Lina E. vorläufig wieder frei
- AFP - 24. September 2026, 16:24 Uhr
Die Linksextremistin Lina E. wird vorläufig aus der Beugehaft entlassen. Das Bundesverfassungsgericht setzte den Vollzug der Beugehaft aus, bis über ihre Beschwerde entschieden ist.
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