Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Klage der Ostseegemeinde Binz gegen das umstrittene Flüssiggas-Terminal vor Rügen als unzulässig abgewiesen. Die Gemeinde konnte nicht nachweisen, dass sie durch das Vorhaben betroffen ist, teilte das Gericht am Mittwoch mit. In Betracht kommende Schutzobjekte - wie beplante Gebiete oder kommunale Einrichtungen des Ostseebads Binz - liegen demnach "weit außerhalb des fehlerfrei ermittelten angemessenen Sicherheitsabstands vom Betriebsbereich des LNG-Terminals". (Az. 7 A 6.25)Â
Die Entfernung vom LNG-Terminal zum nächstgelegenen beplanten Gebiet der Klägerin betrage über 1,5 Kilometer, erklärte das Gericht. Mögliche weitreichende Auswirkungen von etwaigen Störfällen im Hafenbereich habe die Gemeinde ebenfalls nicht aufzeigen können.Â
In der Anlage wird flüssiges Gas angeliefert, wieder gasförmig gemacht und über eine Pipeline in das deutsche Netz eingespeist. Sie hatte im September 2024 den Regelbetrieb aufgenommen. Binz befürchtet Risiken für die Anwohner, falls es zu einem Störfall käme, und negative Folgen für den Tourismus auf der Insel.
Ein Eilantrag der Gemeinde gegen die Anlage war vor dem Bundesverwaltungsgericht bereits gescheitert. Am Mittwoch befasste es sich grundlegend mit dem Fall.Â
Wirtschaft
Bundesverwaltungsgericht weist Klage von Binz gegen LNG-Terminal ab
- AFP - 16. September 2026, 15:44 Uhr
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Klage der Ostseegemeinde Binz gegen das umstrittene Flüssiggas-Terminal vor Rügen als unzulässig abgewiesen.
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