Der russische Oligarch Roman Abramowitsch ist zum dritten Mal mit einer Klage gegen die EU-Sanktionen gegen ihn gescheitert. Das Gericht der Europäischen Union in Luxemburg wies die Klage am Mittwoch ab. Nach dem russischen Einmarsch in die Ukraine im Februar 2022 war Abramowitsch wegen seiner Verbindungen zum Kreml mit Sanktionen belegt worden, sein Vermögen in der EU wurde eingefroren. (Az. T-358/25)
Dagegen ging er gerichtlich vor. Schon in den Jahren 2023 und 2025 wies das EU-Gericht allerdings zwei seiner Klagen ab. Im aktuellen Fall ging es um die Verlängerung der Sanktionen ab 2025. Auch mit dieser Klage hatte Abramowitsch keinen Erfolg.
Er argumentierte, dass seine Prominenz ein Grund für die Sanktionen sei. Er habe instrumentalisiert werden sollen. Das sah das Gericht aber anders. Es verwies darauf, dass Abramowitsch Hauptaktionär des russischen Stahl- und Bergbauriesen Ewars und außerdem am Bergbaukonzern Norisk Nickel beteiligt ist. Diese Industrien seien eine wesentliche Einnahmequelle für die russische Regierung.
Die Sanktionen richteten sich gegen einflussreiche Geschäftsleute, die eng mit dem Staat verbunden seien, führte es aus. Sie beträfen außerdem Geschäftsleute in Branchen, aus denen die russische Regierung erhebliche Einnahmen erziele. Gegen das Urteil des Gerichts kann der Milliardär noch vor dem Europäischen Gerichtshof, der nächsthöheren Instanz, vorgehen.
Abramowitsch stieg nach dem Zusammenbruch der Sowjetunion in kurzer Zeit zu einem der reichsten Männer Russlands auf. Er hat die russische, die israelische und die portugiesische Staatsangehörigkeit. 2003 kaufte er den britischen Fußballtraditionsklub FC Chelsea, was ihn international bekannt machte. Wegen Sanktionen auch in Großbritannien sah er sich aber schließlich 2022 dazu gezwungen, den Klub zu verkaufen.
Brennpunkte
Russischer Oligarch Abramowitsch scheitert erneut mit Klage gegen EU-Sanktionen
- AFP - 9. September 2026, 11:00 Uhr
Der russische Oligarch Roman Abramowitsch ist zum dritten Mal mit einer Klage gegen die EU-Sanktionen gegen ihn gescheitert. Das Gericht der Europäischen Union wies die Klage ab.
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