Trennt sich ein Paar, hat der Expartner laut einem Urteil aus Rheinland-Pfalz kein Bleiberecht in der gemeinsamen Mietwohnung. Der Mann habe kein Besitzrecht, teilte das Pfälzische Oberlandesgericht in Zweibrücken am Donnerstag mit. Seine Exfreundin war demnach die Mieterin. Sie allein wäre berechtigt gewesen, dort weiter zu wohnen. (Az.: 4 O 154/25)
Durch ihren Auszug und die anschließende Kündigung leite sich kein Besitzrecht des Expartners ab, entschied das Gericht und gab der Vermieterin Recht. Allein dadurch, dass er einfach in der Wohnung geblieben sei, habe er kein Besitzrecht erlangt.
Durch die Weiternutzung der Wohnung durch den Expartner als Vertragsfremder kann demnach kein eigenes Mietverhältnis mit der Vermieterin entstehen. Das Landgericht Landau hatte in erster Instanz der Vermieterin Recht gegeben. Vor dem Oberlandesgericht wurde über die Berufung des Expartners verhandelt. Dieser nahm die Berufung schließlich zurück.
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Urteil: Ex-Partner hat in Rheinland-Pfalz kein Bleiberecht in Mietwohnung
- AFP - 3. September 2026, 13:05 Uhr
Trennt sich ein Paar, hat der Expartner laut einem Urteil aus Rheinland-Pfalz kein Bleiberecht in der gemeinsamen Mietwohnung. Der Mann habe kein Besitzrecht, teilte das Pfälzische Oberlandesgericht in Zweibrücken mit.
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