Im Streit über Fernsehen in einem Seniorenheim in Rheinland-Pfalz fällt der Bundesgerichtshof am Donnerstag (08.45 Uhr) in Karlsruhe sein Urteil. Geklagt haben die Gema und die Verwertungsgesellschaft Corint Media, welche die urheberrechtlichen Nutzungsrechte von Sendern wahrnimmt. Sie finden, dass für das Weiterleiten von Programmen in die einzelnen Zimmer extra gezahlt werden muss. (Az. I ZR 34/23 und I ZR 35/23)
Der Betreiber des Heims empfängt Fernsehen und Radio über Satellit und sendet die Programme durch sein Kabelnetz an die Anschlüsse in den Zimmern weiter. Da Europarecht eine Rolle spielt, befragte der Bundesgerichtshof zwischendurch den Europäischen Gerichtshof in Luxemburg. Dieser entschied, dass es sich beim Weiterleiten der Programme nicht um eine öffentliche Wiedergabe handelt. Die Klage hat demnach schlechte Karten - nun urteilt der Bundesgerichtshof endgültig.
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Bundesgerichtshof entscheidet über Gema-Klage wegen Fernsehen im Seniorenheim
- AFP - 3. September 2026, 04:02 Uhr
Im Streit über Fernsehen in einem Seniorenheim in Rheinland-Pfalz fällt der Bundesgerichtshof sein Urteil. Geklagt haben die Gema und die Verwertungsgesellschaft Corint Media.
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