Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe verhandelt am Donnerstag (09.00 Uhr) über die Frage, ob ein Foto für das Training von Künstlicher Intelligenz (KI) genutzt werden darf. Ein Fotograf klagte gegen eine gemeinnützige Organisation, die kostenlos Milliarden von Datensätzen für KI-Training zur Verfügung stellt. Dazu lud sie vorübergehend öffentlich zugängliche Vorschaubilder herunter, auch eins von einem Foto des Klägers. (Az. I ZR 281/25)
In ihren Datensatz nahm sie die Bilder selbst nicht auf, aber Meta-Daten wie die URL und Beschreibungen. Das strittige Bild war auf der Seite einer Agentur eingestellt, die den Zugriff durch Automatisierungssoftware, spezielle kleine Programme, Bots oder Ähnliches verbot. Der Fotograf sah sein Urheberrecht verletzt. Das Oberlandesgericht Hamburg entschied aber, dass das Vorgehen als sogenanntes Text und Data Mining hier erlaubt sei. Nun ist der Bundesgerichtshof am Zug.
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Bundesgerichtshof verhandelt über Nutzung von Foto für KI-Training
- AFP - 3. September 2026, 04:02 Uhr
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe verhandelt über die Frage, ob ein Foto für das Training von Künstlicher Intelligenz (KI) genutzt werden darf. Ein Fotograf klagte gegen eine Organisation, die Datensätze für KI-Training zur Verfügung stellt.
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