Mehr als elf Jahre nach dem Absturz eines Germanwings-Flugzeugs in den französischen Alpen mit 150 Toten verhandelt das Landgericht Braunschweig ab Freitag (10.00 Uhr) über eine Schadenersatzklage von 30 Hinterbliebenen gegen den deutschen Staat. Sie richtet sich nach Gerichtsangaben gegen das in Braunschweig ansässige Luftfahrtbundesamt. Laut Klägern sollen die Aufsichtsbehörden die Flugtauglichkeit des Kopiloten nicht genügend überwacht und damit ihre Amtspflichten verletzt haben.
Dem Ergebnis der Unglücksuntersuchungen zufolge ließ der Kopilot das Flugzeug am 24. März 2015 absichtlich abstürzen. Er war psychisch stark vorbelastet und hätte demnach nicht fliegen dürfen. Alle Menschen in der Maschine starben, unter den Toten waren 72 Deutsche. Laut einer vorläufigen rechtlichen Einschätzung des Landgerichts Braunschweig könnte die Klage allerdings "unschlüssig" sein, wie es vorab mitteilte.
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Landgericht Braunschweig verhandelt über Klage nach Germanwings-Absturz von 2015
- AFP - 28. August 2026, 04:06 Uhr
Mehr als elf Jahre nach dem Absturz eines Germanwings-Flugzeugs in den französischen Alpen mit 150 Toten verhandelt das Landgericht Braunschweig ab Freitag über eine Schadenersatzklage von 30 Betroffenen gegen den deutschen Staat.
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