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Betrug bei Banküberweisung: Mann aus Niedersachsen muss Kaufpreis doppelt zahlen

  • AFP - 13. August 2026, 11:14 Uhr
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Figur von Justitia
Bild: AFP

Wer beim Zahlen eines Kaufpreises einer Cyberattacke zum Opfer fällt, muss trotz des entstandenen Schadens dem Verkäufer sein Geld geben. Das entschied das Oberlandesgericht Oldenburg im Streit zwischen einem Autohaus und einem Fahrzeugkäufer.

Wer beim Zahlen eines Kaufpreises einer Cyberattacke zum Opfer fällt, muss trotz des entstandenen Schadens dem Verkäufer sein Geld geben. Das entschied das Oberlandesgericht Oldenburg im Streit zwischen einem niedersächsischen Autohaus und einem Fahrzeugkäufer, wie es am Donnerstag mitteilte. Der Käufer habe den Kaufpreis seines Wagens aufgrund eines Mail-Betrugs an einen Unbekannten gezahlt. Laut Gericht muss er das Autohaus dennoch auszahlen.

Das Autohaus hatte gegen den Käufer geklagt, nachdem dieser Ende 2024 ein gebrauchtes Fahrzeug im Wert von knapp 17.000 Euro erwarb. Nach Vertragsschluss habe die Tochter des Manns sich beim Autohaus nach den Kontodaten erkundigt, um den ausstehenden Kaufpreis zu zahlen. Dabei sei es zu einer Cyberattacke gekommen. 

Dem bereits im April ergangenen Urteil zufolge wurde die Mail von Unbekannten abgefangen. Von diesem Moment an hätten Dritte die Kommunikation mit dem Autohaus geführt, eine PDF-Datei mit den wahren Kontodaten erhalten und diese mit veränderter IBAN an die Familie des Käufers zurückgesendet.

Der Fahrzeugkäufer überwies das Geld demnach nicht an das Autohaus, sondern auf das Konto der Betrüger. Erst nachdem das Auto an den Mann übergeben wurde, habe sich herausgestellt, dass das Geld nie beim Autohaus angekommen war. Der Betrag sei stattdessen ins Ausland transferiert worden.

Im Rechtsstreit zwischen dem Autohaus und dem Käufer forderte der Verkäufer eine erneute Zahlung des Preises auf das richtige Konto. Das Oberlandesgericht sah die Forderung als berechtigt und bestätigte damit ein Urteil des Landgerichts Oldenburg. Der Mann müsse die knapp 17.000 Euro nun erneut zahlen. Nur wenn nachgewiesen werden könne, dass der Schaden durch das Verhalten des Autohauses mitverursacht wurde, sei dies nicht notwendig. Anhaltspunkte dafür sah das Oberlandesgericht allerdings nicht.

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