Am Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe wird für Donnerstag (11.00 Uhr) das Revisionsurteil in einem Verfahren gegen einen Mann wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen im syrischen Bürgerkrieg erwartet. Als Anführer einer bewaffneten schiitischen Miliz mit Verbindungen zur Hisbollah soll der damals 20-Jährige im Jahr 2011 auf der Seite der Staatsführung des damaligen Machthabers Baschar al-Assad gekämpft haben. (Az. 3 StR 584/25)
Ziel seiner Miliz war demnach die Einschüchterung und Vertreibung sunnitischer Syrer aus einer von Assad kontrollierten Stadt. Um dies zu erreichen, habe er brutale Misshandlungen, Folter, Festnahmen, Plünderungen bis hin zu Tötungen angewandt. Das Oberlandesgericht Stuttgart verurteilte den Mann im Juni vergangenen Jahres zu lebenslanger Haft. Er ging in Revision.
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Bundesgerichtshof urteilt über Mann wegen Kriegsverbrechen in syrischem Bürgerkrieg
- AFP - 6. August 2026, 04:03 Uhr
Am Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe wird das Revisionsurteil in einem Verfahren gegen einen Mann wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen im syrischen Bürgerkrieg erwartet.
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