Ein wegen der brutalen Ermordung seiner ehemaligen Lebensgefährtin mit einem Jagdmesser verurteilter Mann aus Bayern muss lebenslang in Haft. Das vom Landgericht Bayreuth im Oktober verhängte Urteil ist rechtskräftig, wie dieses am Dienstag mitteilte. Demnach verwarf der Bundesgerichtshof in Karlsruhe die von dem Angeklagten eingelegte Revision als unbegründet.
Nach den Feststellungen des Landgerichts hatte der zum Urteilszeitpunkt 54-Jährige seine ehemalige Freundin im März 2025 in Kulmbach aus "Wut und Frust" mit einem Jagdmesser attackiert und ihr zahlreiche massive Stich- und Schnittverletzungen zugefügt. Daran starb sie binnen Minuten.
Der Angeklagte und seine ehemalige Lebensgefährtin waren zur Tatzeit bereits getrennt, teilten sich aber noch eine Wohnung. Dort kam es zu dem Angriff, als die nichtsahnende Frau von einem Treffen mit einer Freundin zurückkehrte. Das Gericht ging von einem heimtückischen Mord aus niedrigen Beweggründen aus.
Der Angeklagte habe die Tat vorab geplant. Demnach war der Beschuldigte frustriert und wütend über die Trennung von seiner früheren Partnerin - und darüber, dass er von anderen Frauen zurückgewiesen wurde, zu denen er Beziehungskontakte knüpfen wollte.
Brennpunkte
Exfreundin mit Jagdmesser getötet: Mordurteil aus Bayern rechtskräftig
- AFP - 4. August 2026, 10:54 Uhr
Ein wegen der Ermordung seiner ehemaligen Lebensgefährtin verurteilter Mann aus Bayern muss lebenslang in Haft. Das vom Landgericht Bayreuth im Oktober verhängte Urteil ist rechtskräftig, der Bundesgerichtshof verwarf die Revision des Angeklagten.
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