Wirtschaft

DIHK: Genehmigungsreform braucht Länder-Unterstützung

  • dts - 11. Juli 2026, 11:00 Uhr
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Sitzung des Bundesrates am 10.07.2026, via dts Nachrichtenagentur

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Die geplante Genehmigungsreform der Bundesregierung wird nach Ansicht von DIHK-Präsident Peter Adrian nur dann Wirkung entfalten, wenn auch die Bundesländer mitziehen. "Entscheidend ist, dass die Länder diesen Weg mitgehen", sagte Adrian den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Nur wenn die Genehmigungsfiktion bundesweit gelte, profitierten Unternehmen unabhängig vom Standort von schnelleren Verfahren. Der Bund könne hier aber ein "wichtiges Signal" setzen.

Die Pläne der Bundesregierung bewertet Adrian grundsätzlich positiv. "Die Bundesregierung verfolgt hier erstmals einen grundlegenden Reformansatz, indem sie bei den Berichtspflichten die Beweislast umkehren will", sagte er. Künftig müsse dann der Staat nachweisen, dass er eine Berichtspflicht noch brauche. Wenn dann noch die "erforderliche Rechtssicherheit" für Unternehmen geschaffen werden könne, wäre das ein "echter Paradigmenwechsel". Zudem sollten deutsche Sonderregeln zurückgenommen und europäische Vorgaben maximal eins zu eins umgesetzt werden. Wenn das passiere, seien das "sehr hilfreiche Signale an Unternehmen".

Besonders wichtig ist aus Sicht der Wirtschaft die geplante Genehmigungsfiktion. "Weil Unternehmen heute oft monatelang bis Jahre auf Entscheidungen von Behörden warten", sagte Adrian. Eine Baugenehmigung könne je nach Standort zwölf Monate dauern, Verfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz sogar mehr als zwei Jahre. Wenn sich das deutlich beschleunige, könnten Unternehmen "endlich auch viel früher investieren".

Der Koalitionsausschuss hatte sich auf ein umfangreiches Paket zum Bürokratieabbau verständigt. Es sieht unter anderem vor, Berichtspflichten zu reduzieren, nationale Sonderregelungen abzubauen und europäische Vorgaben möglichst ohne zusätzliche Auflagen umzusetzen. Kernstück ist die sogenannte Genehmigungsfiktion: Reagieren Behörden innerhalb gesetzlicher Fristen nicht, sollen Anträge künftig grundsätzlich als genehmigt gelten.

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