Die Förderung von Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) in Deutschland gilt nicht als staatliche Beihilfe und unterliegt damit weniger strengen Anforderungen. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Donnerstag. Er bestätigte ein entsprechendes Urteil seiner Vorinstanz, des EU-Gerichts. Im Streit mit der EU-Kommission hatte Deutschland somit Erfolg. (Az. C-242/24 P)
Bei Kraft-Wärme-Kopplung wird gleichzeitig Strom und Wärme erzeugt. Das wird vor allem für Fernwärme genutzt. Deutschland wollte den Ausbau neuer und modernisierter Anlagen fördern, damit insgesamt weniger Treibhausgase entstehen. Die Kommission stufte das 2021 als staatliche Beihilfe ein, genehmigte diese aber bis Ende 2026, da sie mit dem Binnenmarkt vereinbar sei.
Staatliche Beihilfen müssen bei der Kommission angezeigt und von dieser genehmigt werden. Dies soll verhindern, dass der Wettbewerb verzerrt wird. Deutschland klagte gegen die Einstufung. Nachdem das EU-Gericht 2024 gegen die Kommission entschied, wandte diese sich an den EuGH, wo sie aber nun ebenfalls scheiterte. Das Gericht habe keine Rechtsfehler gemacht, erklärte der EuGH.
Wirtschaft
EuGH: Deutsche Förderung von Kraft-Wärme-Kopplung gilt nicht als staatliche Beihilfe
- AFP - 9. Juli 2026, 10:17 Uhr
Die Förderung von Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) in Deutschland gilt nicht als staatliche Beihilfe und unterliegt damit weniger strengen Anforderungen. Das entschied der Europäische Gerichtshof.
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