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Zentralratspräsident Schuster skeptisch bei AfD-Verbot

  • dts - 4. Juli 2026, 05:00 Uhr
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Josef Schuster (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Der Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, Josef Schuster, steht einem Verbotsverfahren gegen die AfD skeptisch gegenüber. Die Wählerschaft der AfD wäre mit einem Verbot nicht weg und würde sich ein anderes Ventil suchen, sagte Schuster dem Nachrichtenportal T-Online. Die Probleme des Landes würden durch ein Verbot allein nicht gelöst.

Zugleich mahnte Schuster ein schärferes Vorgehen gegen die in Teilen rechtsextreme Partei an. Alle Optionen zur Bekämpfung der AfD müssten auf den Tisch und sorgsam geprüft werden, so der höchste Vertreter der jüdischen Gemeinschaft in Deutschland.

Schuster äußerte sich auch zum Problem des wachsenden Antisemitismus in Deutschland. Er beklagte, dass sich in wirklich großen Städten und Ballungsräumen ein Antisemitismus insbesondere von links breitmache. Dieser überschneide sich mit dem Antisemitismus der extremen Rechten und aus islamistischen Kreisen. Es sei eine unheilige Allianz, die sich hier mit dem Antisemitismus als Brückenideologie gebildet habe.

Der Mediziner und Angehörige des Deutschen Ethikrates schaltete sich auch in die neue Debatte über das Transplantationsgesetz im Bundestag ein. Das Parlament beschäftigt sich mit der möglichen Einführung einer Widerspruchslösung bei der Organspende. Dabei würde jeder Erwachsene, der einer Organentnahme nicht explizit widerspricht, als Organspender registriert werden. Einer solchen Regelung widerspricht Schuster aber.

Nach jüdischem Verständnis erfordere eine postmortale Organentnahme die bewusste Einwilligung des Spenders, erklärte Schuster. Eine Widerspruchslösung könne dies aber nicht gewährleisten. Sie berge die Gefahr, dass die tatsächliche Überzeugung des Einzelnen übergangen werde, wenn er sich zu Lebzeiten nicht geäußert habe. Daher befürwortet Schuster die derzeit geltende Zustimmungslösung. Aktuell gilt, dass nur Organspender wird, wer sich durch einen Organspendeausweis oder einen Eintrag ins Online-Spenderegister dazu bereit erklärt hat. Auch die Angehörigen eines Verstorbenen können eine Organentnahme erlauben.

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