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Bewährungsstrafen in Münchner Prozess um Finanzskandal von Bistum Eichstätt

  • AFP - 23. Juni 2026, 15:19 Uhr
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Kreuz auf Kirche
Bild: AFP

Im Prozess um die Verwicklung des Bistums Eichstätt in einen Finanzskandal hat das Landgericht München II den früheren Finanzdirektor des Bistums und einen Investor zu Bewährungsstrafen verurteilt. Dies teilte das Gericht mit.

Im Prozess um die Verwicklung des Bistums Eichstätt in einen millionenschweren Finanzskandal hat das Landgericht München II den früheren Finanzdirektor des Bistums und einen Investor zu Bewährungsstrafen verurteilt. Die Angeklagten wurden unter anderem wegen Bestechung beziehungsweise Bestecklichkeit im geschäftlichen Verkehr zu Bewährungsstrafen zwischen einem Jahr und zwei Monaten sowie einem Jahr und vier Monaten verurteilt, wie ein Gerichtssprecher am Dienstag mitteilte. 

Nach den Urteilsfeststellungen leitete der 71-jährige Investor im Zusammenhang mit Immobiliengeschäften in den USA Zahlungen in Höhe von rund 108.000 US-Dollar an den 60-jährigen Finanzdirektor weiter. Dieser habe im Gegenzug Projekte des Investors bei Anlageentscheidungen des Bistums bevorzugt berücksichtigt.

Der frühere Finanzdirektor wurde zudem wegen Steuerhinterziehung in zwei Fällen verurteilt. Demnach hatte er die erhaltenen Zahlungen nicht versteuert. 

Nicht mehr Gegenstand des Urteils waren Untreuevorwürfe gegen den Finanzdirektor im Zusammenhang mit den Investitionen. Das Verfahren war insoweit bereits zuvor eingestellt worden. Demnach ließ sich ein konkreter Schaden auch mit Hilfe eines Sachverständigen nicht sicher feststellen. Zudem seien wichtige Zeugen aus den Vereinigten Staaten trotz Ladung nicht erschienen.

Den Angaben zufolge sagte der Vorsitzende Richter Martin Meixner bei der Urteilsbegründung, manches habe sich im Verlauf des Verfahrens als weniger schlimm erwiesen als zunächst angenommen. Durch zivilrechtliche Vergleiche in den USA seien erhebliche Geldbeträge zurückgeflossen. Nach Angaben des Gerichts wurden inzwischen mehr als die Hälfte der Investitionen zurückerlangt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Gegen die Entscheidung kann Revision zum Bundesgerichtshof eingelegt werden.

Das Bistum hatte rund 60 Millionen Dollar aus seinem Vermögen für Immobilienspekulationen in den USA in Form von Darlehen eingesetzt. Der damalige Eichstätter Bischof Gregor Maria Hanke hatte 2015 eine Transparenzoffensive zu den Kirchenfinanzen gestartet, in deren Zuge der Skandal aufgedeckt wurde.

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