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Im letzten Jahr 385 Straftaten im Bundestag

  • dts - 19. Juni 2026, 02:00 Uhr
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Bundestagspolizei (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Die Polizeiliche Kriminalstatistik der Bundestagspolizei weist für das Jahr 2025 insgesamt 385 Straftaten aus. Im Vergleich zu 2024 ist das ein Rückgang um 34 Fälle, melden die Zeitungen der "Mediengruppe Bayern".

290 Straftaten betreffen Verstöße gegen das Waffengesetz. Gegenüber dem Jahr 2024 ist das eine Zunahme von 49 Fällen. Häufig handelt es sich um nicht gekennzeichnete Pfeffersprays.

Die Kategorie "Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten" steigt von drei auf acht Fälle. Gezählt werden dabei Bombendrohungen und Briefsendungen mit verdächtigen Inhalten.

Insgesamt ist fast das gesamte Spektrum an Straftaten nachweisbar. Ein Fall von Nötigung, zwei Fälle von Bedrohungen, 19 Diebstähle, zwei Vermögens- und Fälschungsdelikte.

Stark gestiegen sind die Hausfriedensbrüche. nämlich von zwei auf neun. Zahlenmäßig ins Gewicht fallen weiter die Sachbeschädigungen durch Graffiti (20), sowie Beleidigungen ohne sexuelle Grundlage (8). Im Vorjahr waren hier 39 Fälle zu verzeichnen.

Rauschgiftdelikte gab es zwei. Wurden 2024 noch 16 Fälle von Cannabis-Missbrauch ermittelt, gab es das Delikt ein Jahr später nicht mehr. Zwei Fälle von Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung wurden gezählt, eine Beleidigung auf sexueller Grundlage sowie eine Körperverletzung.

"Ein offenes Parlament braucht wachsame Augen. Unser Deutscher Bundestag muss zugleich zugänglich und geschützt sein, muss Gefahren ernst nehmen. Der Rückgang der Straftaten im Bundestag ist daher ein gutes Signal", sagte Bundestagspräsidentin Julia Klöckner der Mediengruppe Bayern. Klöckner verweist auf die deutliche Zunahme bei den Vergehen gegen das Waffengesetz und kündigt ein eigenes Bundestagspolizeigesetz an. "Zugleich unterstreichen insbesondere die festgestellten Verstöße gegen das Waffengesetz sowie die Zunahme von Drohungen die Bedeutung wirksamer Zugangskontrollen und einer leistungsfähigen Bundestagspolizei", so Klöckner.

Sie will die Arbeit rechtlich besser regeln. "Mir ist daher wichtig, gerade ihre Arbeit mit einem eigenen Bundestagspolizeigesetz auf eine solide rechtliche Grundlage zu stellen." Tatsächlich gibt es ein solches Gesetz bisher nicht. Alles beruht auf internen Regelungen und Erlassen des Bundestagspräsidenten.

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