Politik

Warken pocht auf Zahlung von Kindern für Pflegekosten der Eltern

  • AFP - 6. Juni 2026, 10:36 Uhr
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Warken Ende April im Bundeskanzleramt
Bild: AFP

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) will trotz heftiger Kritik an dem Vorhaben festhalten, wonach Kinder künftig wieder für Pflegekosten ihrer Eltern bezahlen sollen. Warken begründete dies mit notwendigen Entlastungen für die Kommunen.

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) will trotz heftiger Kritik an dem Vorhaben festhalten, wonach Kinder künftig wieder für Pflegekosten ihrer Eltern bezahlen sollen. Warken begründete dies in der "Rheinischen Post" vom Samstag mit notwendigen Entlastungen für die Kommunen bei der sogenannten Hilfe zur Pflege. Bislang sind Kinder von Zahlungen für Pflegekosten der Eltern befreit, wenn ihr eigenes Jahreseinkommen unterhalb von 100.000 Euro liegt.

"Die angespannte Haushaltslage auf allen staatlichen Ebenen zwingt uns zu weiteren Entlastungen – auch der Kommunen", sagte dazu Warken. "Deshalb müssen wir auch Regelungen auf den Prüfstand stellen, die zu einer Zeit gewährt wurden, in der die Finanzsituation insgesamt deutlich besser war." Dazu gehöre "auch die 2019 beschlossene Einkommensgrenze von 100.000 Euro, ab der Kinder für die Pflege ihrer Eltern einen Beitrag leisten müssen".

Die von Warken geplante Abkehr von der 100.000-Euro-Grenze war in den vergangenen Tagen auf breite Kritik gestoßen. Sie ist allerdings nicht Teil des von der Ministerin geplanten Reformgesetzes für die Pflegeversicherung, sondern müsste in einem separaten Gesetz geregelt werden.

Die Grenze war unter anderem eingeführt worden, um Pflegebedürftigen Ängste vor finanziellen Folgen einer Heimunterbringung für ihre Kinder zu nehmen. Zudem entstanden zuvor Ungerechtigkeiten dadurch, dass jeweils nur das eigene Einkommen der Kinder, nicht aber das betreffende Haushaltseinkommen herangezogen wurde - mit relativ geringen Freibeträgen für die Betroffenen. Dies führte dazu, dass Kinder mit mittleren oder geringeren Haushaltseinkünften für Pflegekosten der Eltern aufkommen mussten, nicht jedoch Kinder ohne nennenswertes eigenes Einkommen, jedoch mit sehr hohem Haushaltseinkommen durch gutverdienende Ehepartner oder Ehepartnerinnen.

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