Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB) darf den Instagram-Account einer Erotikdarstellerin einem Gerichtsurteil zufolge nicht komplett verbieten. Sie dürfe nur diejenigen Inhalte beanstanden, die entwicklungsbeeinträchtigend auf Kinder und Jugendliche wirkten, entschied das Verwaltungsgericht Berlin laut einer Mitteilung vom Mittwoch.
Die MABB hatte im November 2022 das gesamte Instagram-Angebot der Frau beanstandet und die weitere Verbreitung untersagt. Sie stelle sich betont sexualisiert dar, und ihre Inhalte vermittelten ein einseitiges Bild von Sexualität und darauf fokussierten Geschlechterrollen, hieß es von der Medienanstalt. Kinder und Jugendliche zwischen 13 und 15 Jahren, für die Instagram offiziell zugänglich sei, könne dies verstören und verunsichern.
Dagegen klagte die Betreiberin und bekam im Wesentlichen Recht. Zwar seien große Teile ihres Angebots auf Instagram für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren entwicklungsbeeinträchtigend, hieß es vom Verwaltungsgericht. Ein Verbot des kompletten Angebots sei aber unverhältnismäßig.
Die MABB dürfe nur die Inhalte beanstanden, die tatsächlich entwicklungsbeeinträchtigende Wirkung hätten und müsse diese Beiträge konkret bezeichnen. Bei etwas mehr als tausend veröffentlichten Bildern nebst Textbeiträgen sei dies leistbar. Zudem werde der Klägerin dadurch auch für die Zukunft vor Augen geführt, welche Inhalte zulässig seien und welche nicht.
Das Urteil fiel am 23. Februar. Es kann Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg gestellt werden.
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Urteil: Instagram-Account von Erotikdarstellerin darf nicht komplett verboten werden
- AFP - 18. März 2026, 10:10 Uhr
Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg darf den Instagram-Account einer Erotikdarstellerin einem Gerichtsurteil zufolge nicht komplett verbieten. Sie darf nur diejenigen Inhalte beanstanden, die tatsächlich entwicklungsbeeinträchtigend wirken.
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