Der deutsche Generalbundesanwalt führt keine Ermittlungen wegen der gewaltsamen Niederschlagung der Proteste in Iran im Januar. Das teilte das Bundesjustizministerium als Antwort auf eine Frage der Linken-Fraktion mit, die der Nachrichtenagentur AFP am Freitag vorlag. Die Linke kritisierte dies und forderte die Einleitung solcher Ermittlungen - ebenso wie zuvor bereits zahlreiche Prominente iranischer Herkunft.
Bei der gewaltsamen Niederschlagung der Proteste gegen das iranische Regime waren vor allem am 8. und 9. Januar nach unterschiedlichen Schätzungen bis zu 30.000 Menschen getötet worden. "Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof führt nach Prüfung der hierfür maßgeblichen Voraussetzungen derzeit kein Ermittlungsverfahren im Sinne der Fragestellung", antwortete das Bundesjustizministerium auf die diesbezügliche Linken-Anfrage.
Der Linken-Rechtsexperte Luke Hoß kritisierte dies. "Würde es der Regierung um die Menschen in Iran gehen, hätte sie längst Ermittlungen zu den Menschenrechtsverbrechen des Regimes angewiesen", sagte er AFP. "Ich fordere den Generalbundesanwalt auf, die Massaker bei den mutigen Protesten endlich zu untersuchen."
Ende Februar hatten sich rund 70 Prominente iranischer Herkunft mit einem Offenen Brief an den Generalbundesanwalt sowie an die Abgeordneten des Bundestages gewandt. "Wir appellieren an Sie, weiteren Massakern vorzubeugen", hieß es in dem damals von der Wochenzeitung "Die Zeit" veröffentlichten Schreiben.Â
Beweise für die von den iranischen Revolutionsgarden begangenen Gräueltaten müssten systematisch dokumentiert und Verantwortliche nach dem internationalen Völkerstrafrecht verfolgt werden, forderten die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner, darunter der Schriftsteller Navid Kermani und die Sozialwissenschaftlerin Naika Foroutan.
Brennpunkte
Generalbundesanwalt ermittelt nicht wegen Niederschlagung von Iran-Protesten
- AFP - 6. März 2026, 14:19 Uhr
Der deutsche Generalbundesanwalt führt keine Ermittlungen wegen der gewaltsamen Niederschlagung der Proteste in Iran im Januar. Das teilte das Bundesjustizministerium als Antwort auf eine Frage der Linken-Fraktion mit.
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