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Kritik an Heizungsplänen der Koalition - offene Fragen bei Mieterschutz und Förderung

  • AFP - 25. Februar 2026, 13:47 Uhr
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Wärmepumpe
Bild: AFP

Die Einigung von Union und SPD auf eine weitgehende Abschaffung des sogenannten Heizungsgesetzes trifft auf harte Kritik. Neben Umwelt- und Klimaschützern kritisierte insbesondere der Mieterbund den Vorschlag.

Die Einigung von Union und SPD auf eine weitgehende Abschaffung des sogenannten Heizungsgesetzes trifft auf harte Kritik. Neben Umwelt- und Klimaschützern kritisierte insbesondere der Mieterbund den Vorschlag, den Einbau von Öl- und Gasheizungen langfristig zu erlauben, am Mittwoch scharf. Auch die Industrie zeigte sich mit Blick auf die Verfügbarkeit von Wasserstoff und grünen Gasen für den klimafreundlichen Betrieb der Anlagen skeptisch. Zuspruch kommt hingegen von der Gaswirtschaft sowie von Eigentümer- und Vermieterverbänden.

Die Fraktionen der Regierungskoalition hatten sich am Dienstag auf eine deutliche Lockerung der Regeln für Hausbesitzer beim Heizungstausch verständigt. Die bisherige Vorgabe eines Anteils von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien bei der Wärmeversorgung "fällt ersatzlos weg", sagte der CDU-Abgeordnete Sepp Müller. Damit können auch Öl- und Gasheizungen weiterhin eingebaut werden.

Als Ausgleich für den Klimaschutz ist eine sogenannte Grüngasquote vorgesehen: Öl- und Gasheizungen müssen zu steigenden Anteilen mit Brennstoffen wie Biomethan, synthetischem Treibstoff oder auch Wasserstoff betrieben werden. Für neue Heizungen soll ab 2029 ein Mindestanteil Pflicht werden. Zudem sollen die Inverkehrbringer von Erdgas und Heizöl zur Beimischung alternativer Brennstoffe verpflichtet werden.

Der Mieterbund warf den Koalitionären vor, die Kosten für die Wärmewende so zu einem großen Teil auf die Mieter abzuwälzen. Mit den gelockerten Vorgaben entfallen demnach für Vermieter Anreize für den Einbau klimafreundlicher Heizungen. Für Mieter entstehe zugleich "ein hohes Kostenrisiko", denn sie trügen die stark steigenden Kosten etwa für Gas.

Nach Angaben des Vergleichsportals Verivox sind derzeit bereits verfügbare Gastarife mit Biogasbeimischung im Schnitt 25 Prozent teurer als normale Tarife. Dass die Zusatzkosten für Biogas sinken, ist zugleich höchst fraglich, denn mit einer allgemeinen Pflicht zur Beimischung würde die Nachfrage stark steigen.

Das Problem des Mieterschutzes spricht das Eckpunktepapier von Union und SPD in einem Satz an: "Es bedarf einer Regelung zum Schutz der Mieter vor überhöhten Nebenkosten durch den Neueinbau unwirtschaftlicher Heizungen." Konkreter wird es nicht.

Ebenfalls ungeklärt bleibt die Frage nach der Förderung beim Heizungstausch. Im Eckpunktepapier heißt es dazu, es werde bis 2029 eine "auskömmliche" Förderung geben. Lediglich einen konkreteren Punkte nannte der SPD-Fraktionsvize Armand Zorn: neuer Öl- und Gasheizungen werden von der Förderung ausgeschlossen bleiben.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) warf der Regierungskoalition "maximale Orientierungslosigkeit" vor. "Erneuerbare Moleküle werden in der Industrie dringender gebraucht und drohen im Heizungsbereich Eigentümer und Mieter in die Kostenfalle zu treiben", kritisierte das DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell. Die Sorge teilt auch der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI).

Die Gaswirtschaft begrüßte die Vorschläge der Koalition hingegen als "wichtigen Perspektivwechsel". Die "Grüngasquote" für die Inverkehrbringer fossiler Brennstoffe, die Gas- und Hauseigentümerverbände in der vergangenen Woche selbst vorgeschlagen hatte, sei dabei der "zentrale Hebel". "Wir begrüßen, dass die Vorschläge aus dem Eckpunktepapier den Eigentümern und Eigentümerinnen Flexibilität und Entscheidungsfreiheit zurückgeben", erklärte der Verband Wohneigentum.

Bereits im Koalitionsvertrag war eine weitgehende Überarbeitung des sogenannten Heizungsgesetzes angekündigt worden. Union und SPD konnten sich aber monatelang nicht einigen. Für die Umsetzung der nun politisch festgelegten Eckpunkte, für die federführend das Bundeswirtschaftsministerium verantwortlich ist, bleibt nun wenig Zeit: Bis zum 1. Juli muss das Gesetz stehen. Diese Frist ergibt sich aus der derzeit geltenden Gesetzgebung.

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