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Ehefrau zwei Tage vor Scheidung fast getötet: lebenslange Haft für Mann in München

  • AFP - 17. Februar 2026, 13:33 Uhr
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Justitia
Bild: AFP

Weil er seine Exfrau und Mutter seiner Kinder mit zahlreichen Messerstichen angegriffen und fast getötet hat, ist ein Mann in München zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Landgericht sprach ihn unter anderem des versuchten Mordes schuldig. 

Weil er seine Ehefrau und Mutter seiner Kinder zwei Tage vor der Scheidung mit zahlreichen Messerstichen angegriffen und fast getötet haben soll, ist ein Mann in München zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Landgericht der bayerischen Landeshauptstadt sprach den 34-Jährigen am Dienstag des versuchten Mordes, der gefährlichen Körperverletzung und des Verstoßes gegen das Gewaltschutzgesetz schuldig, wie ein Sprecher mitteilte. 

Der Angeklagte und die Geschädigte waren seit 2015 verheiratet und haben zwei Kinder. Nachdem der Ehemann immer wieder gewalttätig wurde, trennte sich die Frau im Januar 2025 und erwirkte einen Beschluss des Familiengerichts, wonach der Angeklagte sich der Geschädigten nicht mehr nähern durfte.

Am 8. April 2025, zwei Tage vor dem geplanten Scheidungstermin, lauerte der 34-Jährige der Frau laut Gericht im Hausflur auf. Als sie ankündigte, diesen erneuten Verstoß gegen den Gewaltschutzbeschluss zu melden, zückte der Angeklagte laut Urteil ein Messer und stach ihr in den Bauch. Nachdem sie zu Boden gegangen war, stach er demnach mindestens weitere 20 Mal auf den Oberkörper ein. 

Nach einem letzten Stich in die Herzgegend forderte er seine Frau auf, ein muslimisches Sterbegebet zu sprechen. Erst dann bemerkte er den gemeinsamen Sohn, der weinend daneben stand. Daraufhin fertigte der Angeklagte noch zwei Fotos von der sichtlich schwer verletzten Geschädigten und rief seine Mutter an.

Trotz Verletzungen des Herzens, der Lunge, des Zwerchfells und der Leber überlebte die Frau dank einer fast achtstündigen Notoperation. Bis heute leidet sie dem Gericht zufolge an den schweren körperlichen und psychischen Folgen der Tat. 

Die "äußerst brutale Tat" sei von einer hohen kriminellen Intensität gekennzeichnet, sagte die Vorsitzender Richterin, Elisabeth Ehrl, einem Gerichtssprecher zufolge in der Urteilsbegründung. Es sei mehr als ein Wunder, dass die Geschädigte überlebt habe und nur "den hervorragenden Fähigkeiten der behandelnden Ärzte zu verdanken". 

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