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Umsturzpläne von Reichsbürgergruppe: Weitere Anklage in Stuttgart erhoben

  • AFP - 13. Februar 2026, 13:45 Uhr
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Justitia
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Im Komplex um den geplanten Umsturz und die Entführung des früheren Bundesgesundheitsministers Karl Lauterbach durch die Vereinigung 'Vereinte Patrioten' hat die Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart Anklage gegen einen weiteren Unterstützer erhoben.

Im Komplex um den geplanten Umsturz und die Entführung des früheren Bundesgesundheitsministers Karl Lauterbach (SPD) durch die Vereinigung "Vereinte Patrioten" hat die Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart Anklage gegen einen weiteren mutmaßlichen Unterstützer erhoben. Er soll im Februar 2022 seine Unterstützung und Mitwirkung an einem Anschlag auf die Stromversorgung zugesagt haben, wie die Behörde am Freitag mitteilte. 

Zudem soll er geeignete Anschlagsobjekte in Baden-Württemberg und Bayern ausgekundschaftet haben. Konkret wird ihm die Unterstützung einer terroristischen Vereinigung und Beihilfe zur Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens vorgeworfen. Die Anklage erging zum Oberlandesgericht Stuttgart. Dieses wird sie nun prüfen und über die Eröffnung eines Prozesses entscheiden, einen Termin gibt es noch nicht.

Die Mitglieder der Gruppe schlossen sich laut Anklage spätestens im Januar 2022 zusammen, um durch Gewalt und unter Inkaufnahme von Toten bürgerkriegsähnliche Zustände in Deutschland auszulösen. Dabei habe die Gruppe die Demokratie beseitigen und die Staatsgewalt übernehmen wollen. Gemeinsam sollen sie einen dreistufigen Plan entworfen haben. 

Den Auftakt dazu sollten Sprengstoffanschläge auf die Stromversorgung bilden. Anschließend sollte Lauterbach bei einem bewaffneten Angriff entführt werden. Das entstehende Chaos wollte die aus Mitgliedern der Reichsbürgerszene bestehende Gruppe laut Sicherheitsbehörden in einem dritten Schritt nutzen, um die deutsche Regierung abzusetzen und eine "Führungsperson" zu installieren. Sie ist aufgrund ihrer politischen Zielsetzungen auch unter der Bezeichnung "Kaiserreichsgruppe" bekannt. 

Bundesweit fanden bereits mehrere Strafverfahren gegen Mitglieder und Unterstützer der Gruppe statt. Das Verfahren gegen die Rädelsführer der Gruppe lief vor dem Oberlandesgericht im rheinland-pfälzischen Koblenz. Im März 2025 verurteilte es vier Angeklagte zu Haftstrafen zwischen fünf Jahren und neun Monaten sowie acht Jahren. Ein fünfter Angeklagter wurde in dem Prozess zu zwei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt.

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