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Kabinettsbeschluss: Netzagentur wird zentrale Anlaufstelle für den Bereich KI

  • AFP - 11. Februar 2026, 13:17 Uhr
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Digitalminister Wildberger
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Die Bundesnetzagentur soll künftig die zentrale Anlaufstelle und Aufsichtsbehörde für den Bereich Künstliche Intelligenz (KI) werden. Das Kabinett beschloss dazu ein Gesetz zur Umsetzung einer entsprechenden EU-Verordnung.

Die Bundesnetzagentur soll künftig die zentrale Anlaufstelle und Aufsichtsbehörde für den Bereich Künstliche Intelligenz (KI) werden. Das Kabinett beschloss am Mittwoch ein Gesetz zur Umsetzung einer EU-Verordnung, die nationale Zuständigkeiten und Aufsichtsstrukturen für KI und Vorgaben aus der EU fordert. Laut Gesetzentwurf ist die Bundesnetzagentur in Bonn dafür als "zentrales Koordinierungs- und Kompetenzzentrum, Marktüberwachungsbehörde und notifizierende Behörde vorgesehen".

Das dazugehörige Gesetz, das nun an Bundestag und Bundesrat geht, regelt die nationale Aufsichtsstruktur sowohl für die Entwicklung als auch die Bereitstellung und den Betrieb von KI-Systemen "quer durch alle Branchen", wie das Digitalministerium betonte. Es umfasst demnach industrielle Produkte ebenso wie digitale Dienste und behördliche Anwendungen.

Die Netzagentur soll für die Umsetzung der KI-Vorgaben aus Brüssel weitere Befugnisse erhalten. So sind dort etwa ein "Service Desk" als Anlaufstelle für kleine und mittlere Unternehmen und Startups sowie ein Reallabor geplant, wo neue KI-Anwendungen erprobt werden können.

Bundesdigitalminister Karsten Wildberger (CDU) sprach von einer "schlanken KI-Aufsicht mit klarem Blick auf die Bedarfe der Wirtschaft". Es werde keine zusätzliche Behörde aufgebaut, bestehende Strukturen würden integriert. Die EU-Verordnung stammt aus dem Jahr 2024. Die Regelungen gelten grundsätzlich unmittelbar ab dem 2. August dieses Jahres.

Der Digitalverband Bitkom erklärte, die Bundesnetzagentur als zentrale Stelle in einem Verbund mit weiteren zuständigen Behörden zu benennen, sei ein "pragmatischer Ansatz". Die Bündelung von Zuständigkeiten und die behördenübergreifende Zusammenarbeit müssten nun "schnell, effizient und verlässlich funktionieren". Beratung, Koordinierung und Marktüberwachung müssten effektiv möglich sein.

Die Deutsche Industrie- und Handelskammer bezeichnete es ebenfalls als "richtig", die Verordnung innovationsfreundlich und bürokratiearm umzusetzen. Es sei dabei aber entscheidend, dass die Marktaufsicht "spürbare Entlastung und klare Rechtssicherheit" bringe. 

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