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Prien sieht Gewalt als gesamtgesellschaftliches Phänomen

  • dts - 10. Februar 2026, 22:15 Uhr
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Karin Prien am 10.02.2026, via dts Nachrichtenagentur

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) sieht Gewalt als gesamtgesellschaftliches Phänomen. Darunter zählt sie neben Gewalt in Partnerschaften auch Gewalt im digitalen Raum, wie sie in den ARD-"Tagesthemen" sagte. Die CDU-Politikerin forderte eine bessere Beratung und Unterstützung bei Anzeigen. Sie brachte zugleich Aspekte abseits strafrechtlicher Bemühungen ins Spiel.

"Wir müssen über die Frage, dass Gewalt eben unter keinen Umständen ein Mittel der Auseinandersetzung (…) ist, darüber müssen wir offensichtlich in den Familien, in den Kindergärten schon, aber auch in den Schulen mehr sprechen und müssen dieses Thema ernster nehmen." Prien verwies dabei auf eine Verunsicherung der Männer hinsichtlich ihres Rollenverständnisses.

Die meisten Gewalttaten treffen nach Studienangaben Frauen. Prien sagte, dass man sich auch der Situation von Jungen und Männern zuwenden müsse. Die Dinge seien auf keinen Fall hinnehmbar. "Sie sind offensichtlich auch eine Bildungsaufgabe, um die sich auch schon die Kitas, aber auch die Schulen mehr kümmern müssen"

In der Studie zeigt sich auch, dass Migration eine Rolle spielt. Dazu sagte die Bundesfamilienministerin: "Das müssen wir sehr ernst nehmen, und müssen auch der Frage nachgehen, warum insbesondere Frauen mit Zuwanderungsgeschichte im besonderen Maße Gewalt ausgesetzt sind."

Die CDU-Politikerin kündigte an, dass die Finanzierung für Maßnahmen des Gewalthilfegesetzes zum 1. Januar 2027 beginnt. "Die 2,6 Milliarden (Euro), die der Bund zusätzlich den Kommunen und Ländern zur Verfügung stellt, die werden beginnen in der Zahlung ab 2027." Es werde aber einige Jahre dauern, bis der tatsächliche Bedarf gedeckt sein werde. Zurzeit fänden die Bedarfsanalysen in den Ländern statt, so die Ministerin.

Sie hält es zudem für notwendig, dass es in regelmäßigen Abständen Studien gibt. Die Daten müssten so erhoben werden, dass sie vergleichbar sind. Nach der neueren EU-Rechtsetzung sei die Bundesrepublik dazu auch verpflichtet. Derzeit sei man darüber in Abstimmung mit dem Innenministerium und dem Bundeskriminalamt.

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