Nach der Tötung seines Mitbewohners muss ein Mann aus Hanau dauerhaft in die Psychiatrie. Das ordnete das Landgericht der hessischen Stadt am Dienstag an, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Vom Vorwurf des Totschlags wurde der 40-Jährige aufgrund einer psychiatrischen Erkrankung freigesprochen.Â
Laut Anklage bewohnte der Mann ohne festen Wohnsitz vorübergehend mit drei weiteren Menschen ein Zimmer in einem Wohnheim. Am 13. Mai 2025 stach er laut Staatsanwaltschaft mehrfach mit einem Messer auf einen seiner Mitbewohner ein und fügte diesem Stich- und Schnittverletzungen am Kopf, am Oberkörper und am Rücken zu. Anschließend schloss er die Tür von außen ab.Â
Das Opfer versuchte sich laut Anklage zu retten, indem es sich aus dem Fenster im ersten Stock fallen ließ. Der Mann fiel auf eine Terrasse und erlag dort seinen Verletzungen.Â
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Nach Tötung von Mitbewohner in Hanau: 40-Jähriger muss in die Psychiatrie
- AFP - 27. Januar 2026, 16:04 Uhr
Nach der Tötung seines Mitbewohners muss ein Mann aus Hanau dauerhaft in die Psychiatrie. Das ordnete das Landgericht der hessischen Stadt an, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte.
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