Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hat scharfe Kritik an der Debatte um den möglichen Missbrauch telefonischer Krankschreibungen geübt. Es sei "hoch unanständig, in welchem Ausmaß krank gemeldete Beschäftigte unter Generalverdacht gestellt werden, als wären sie Drückeberger und Faulenzer", sagte DGB-Chefin Yasmin Fahimi am Dienstag in Berlin.Â
Der Verdacht, dass die Möglichkeit der einfachen telefonischen Krankschreibung zu missbräuchlichen Krankmeldungen führe, sei "nicht nur ein Vorwurf an die Beschäftigten, das ist auch ein großes Misstrauen gegen die Ärztinnen und Ärzte in unserem Land", kritisierte die Gewerkschaftschefin.Â
Dass die Krankenkassen eine steigende Zahl von Krankmeldungen registrieren, führte Fahimi auf einen rein statistischen Effekt zurück. Mit Einführung der elektronischen Krankschreibung werde nun jeder einzelne Krankheitstag statistisch erfasst, sagte sie. Dies bedeute nicht, dass mehr Menschen krank machten. Ein Problem sei vielmehr, dass zu viele Menschen krank zur Arbeit gingen.
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hatte eine Überprüfung der Regeln zur telefonischen Krankschreibung angekündigt, um Missbrauch auszuschließen. Zuvor hatte Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) den aus seiner Sicht zu hohen Krankenstand der Deutschen kritisiert.Â
Als Ursache hierfür sieht Merz auch die Möglichkeit, sich telefonisch krankschreiben zu lassen. Diese war 2021 während der Corona-Pandemie geschaffen worden, der frühere Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) etablierte sie dauerhaft.
DGB-Chefin Fahimi kritisierte die Äußerungen des Kanzlers zu diesem Thema. "Wer das weiter betreiben will und damit meint, politischen Nutzen zu ziehen, soll das tun - er wird das Gegenteil erreichen", sagte sie. "Das tut keiner Volkspartei gut."
Politik
"Hoch unanständig": DGB-Chefin kritisiert Debatte um Krankmeldungen
- AFP - 20. Januar 2026, 11:46 Uhr
Der DGB hat scharfe Kritik an der Debatte um den möglichen Missbrauch telefonischer Krankschreibungen geübt. Es sei 'hoch unanständig, in welchem Ausmaß krank gemeldete Beschäftigte unter Generalverdacht gestellt werden'.
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