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Jugendamt soll bei verpassten Jobcenter-Terminen eingreifen

  • dts - 14. Januar 2026, 10:39 Uhr
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Jobcenter (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Arbeitslose Eltern, die mehrere Termine beim Jobcenter verpassen und anschließend sanktioniert werden, sollen in Zukunft vom Jugendamt kontaktiert werden. Eine Anfrage von Linksfraktionschefin Heidi Reichinnek, über welche das Nachrichtenportal T-Online berichtet, macht auf die Passage in der Begründung des Gesetzentwurfs aufmerksam.

Die geplante neue Grundsicherung sieht vor, dass Leistungsbeziehern, die drei Termine in Folge verpassen und bei denen kein triftiger Grund vorliegt, beziehungsweise durch eine Härtefallprüfung ermittelt wird, bis zu 100 Prozent der Leistungen gekürzt werden können. Wenn minderjährige Kinder in dem Haushalt leben, ist das Jobcenter angehalten, das Jugendamt zu informieren. Dieses soll dann prüfen, ob eine Kindeswohlgefährdung vorliegt.

Die Linke im Bundestag kritisiert die neue Formulierung scharf. "Ein reiner Verwaltungsvorgang - drei versäumte Termine beim Jobcenter - wird jetzt zu einem meldepflichtigen Kinderschutzfall", sagte Reichinnek. "Das ist nicht weniger als ein Skandal." Nach einer Meldung seien die Jugendämter gezwungen zu handeln und Hausbesuche durchzuführen, so Reichinnek weiter.

Die Bundesregierung baue damit eine Drohkulisse aus Jobcenter, Jugendamt und Familiengericht auf, um armutsbetroffene Menschen gefügig zu machen. "Das schützt aber nicht die Kinder, sondern zwingt die Jugendhilfe, diejenigen zu kontrollieren und zu sanktionieren, die sie eigentlich unterstützen sollen", so Reichinnek.

Aus Sicht der Bundesregierung geht es bei dem Verfahren genau darum - die Unterstützung der Eltern und den Schutz der Kinder. In der Antwort auf die Anfrage heißt es, dass auch deswegen auf die Informationspflicht hingewiesen werde, "damit das Jugendamt tätig werden und das betroffene Elternteil unterstützen kann". In der Begründung zum Gesetzesentwurf heißt es dazu weiter: "Die Jobcenter sollen insbesondere bei Entfall des Leistungsanspruchs im Fall von Bedarfsgemeinschaften mit minderjährigen Kindern eng mit den Trägern der Kinder- und Jugendhilfe zusammenarbeiten."

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