Brennpunkte

Urteil: Posttraumatische Belastungsstörung von Rettungssanitäter ist Berufskrankheit

  • AFP - 12. Januar 2026, 11:28 Uhr
Bild vergrößern: Urteil: Posttraumatische Belastungsstörung von Rettungssanitäter ist Berufskrankheit
Rettungskräfte bei einer Übung
Bild: AFP

Die posttraumatische Belastungsstörung eines Rettungssanitäters gilt als Berufskrankheit. Der Mann war in seinem fast 30 Jahre dauernden Berufsleben vielen Belastungen ausgesetzt, wie das Landessozialgericht Stuttgart zur Begründung ausführte.

Die posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) eines Rettungssanitäters gilt als Berufskrankheit. Der Mann war in seinem fast 30 Jahre dauernden Berufsleben vielen Belastungen ausgesetzt, wie das baden-württembergische Landessozialgericht in Stuttgart am Montag erklärte. Die gesetzliche Unfallversicherung müsse die PTBS wie eine Berufskrankheit anerkennen.

Der Rettungssanitäter wurde ab 2016 deswegen behandelt, er musste seinen Beruf aufgeben. Zuvor hatte er unter anderem Opfer nach dem Amoklauf von Winnenden 2009 versorgt, wie das Gericht ausführte.

Die Unfallversicherung wollte die PTBS nicht als Berufskrankheit anerkennen, weil sie nicht auf der Liste stehe. Auch eine Anerkennung wie eine Berufskrankheit - als sogenannte Wie-BK - komme nicht in Frage, weil es seit der letzten Änderung der Verordnung keine neuen Erkenntnisse zur Bedeutung von psychischen Belastungsstörungen für Sanitäter gebe.

Es begann ein langer Rechtsstreit, der bis vor das Bundessozialgericht in Kassel ging. Dieses hielt die Anerkennung als Wie-BK für möglich und verwies den Fall zurück nach Stuttgart. Es erklärte, dass Rettungssanitäter während ihrer Arbeitszeit einem erhöhten Risiko der Konfrontation mit traumatisierenden Ereignissen ausgesetzt seien, die eine PTBS auslösen könnten.

Das Landessozialgericht sollte herausfinden, ob das bei dem Kläger so war. Es ermittelte und stellte nun fest, dass der Kläger bei seiner Arbeit tatsächlich mehreren traumatisierenden Ereignissen ausgesetzt gewesen sei. Danach habe er jeweils akute Belastungsreaktionen entwickelt. Der schädliche gesundheitliche Effekt dieser einzelnen Belastungsreaktionen habe sich aufaddiert.

Es sei zu einer zunehmenden seelischen Labilisierung und Schwächung der seelischen Abwehrstrukturen gekommen, führte das Gericht aus. Der Kläger habe die fortgesetzte Traumatisierung schließlich nicht mehr kompensieren können. Ab April 2016 habe er PTBS in klinisch schwerer Ausprägung gehabt. 

Das Gericht sah dafür keine anderen möglichen Auslöser als seine Berufstätigkeit. Das Urteil fiel bereits Mitte November, wurde aber erst am Montag veröffentlicht.

Weitere Meldungen

US-Gesandte Witkoff und Kushner treffen Putin für Gespräche in Moskau

Eine US-Delegation ist am Donnerstagabend für Ukraine-Gespräche mit Russlands Präsident Wladimir Putin in Moskau zusammengekommen. Ein vom Kreml veröffentlichtes Video zeigte

Mehr
Bundesgerichtshof erhält neuen Strafsenat in Leipzig

Leipzig (dts Nachrichtenagentur) - Wegen Überlastung bekommt der Bundesgerichtshof (BGH) einen neuen Strafsenat. Das sagte der Vorsitzende des dritten Strafsenats, Jürgen

Mehr
Schlechte Umfragewerte: Trump droht "New York Times" mit verschärfter Klage

US-Präsident Donald Trump hat der "New York Times" mit verschärften juristischen Schritten gedroht, weil die Zeitung für ihn schlechte Umfragewerte veröffentlichte. Die

Mehr

Top Meldungen

Netto-Kapitalzuflüsse nach Deutschland erstmals seit 2003 positiv

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Im Jahr 2025 sind die Kapitalzuflüsse nach Deutschland erstmals seit 2003 wieder größer gewesen als die Kapitalabflüsse. Das geht aus einer

Mehr
DB: Tarifverhandlungen mit Lokführergewerkschaft "weiter sachlich und konstruktiv"

Die Tarifverhandlungen zwischen der Deutschen Bahn (DB) und der Gewerkschaft Deutscher Lokführer (GDL) laufen nach Angaben des Unternehmens "weiter sachlich und konstruktiv".

Mehr
Zahl der Zwangsversteigerungen 2025 weiter gestiegen

Ratingen (dts Nachrichtenagentur) - Die Zahl der Zwangsversteigerungen ist 2025 weiter nach oben gegangen. Laut einer Analyse des auf solche Versteigerungen spezialisierten

Mehr