Nach tödlichen Schüssen auf eine Frau in Schleswig-Holstein ist der Täter, ihr geschiedener Mann, rechtskräftig wegen Mordes verurteilt. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte das Urteil des Landgerichts Kiel, wie er am Mittwoch in Karlsruhe mitteilte. Das Landgericht hatte im Mai eine lebenslange Haftstrafe gegen den Mann verhängt. (Az. 5 StR 646/25)
Die Eheleute waren seit 1988 verheiratet. 2016 trennte sich die Frau von dem Mann und ließ sich scheiden. Das Ehepaar war wohlhabend; nach der Scheidung standen der Frau etwa 1,6 Millionen Euro zu. Sie wollte ihre Ansprüche durchsetzen. Dazu wurde die Zwangsversteigerung von Grundstücken angeordnet.
Wie das Landgericht feststellte, betrachtete der Mann seine Exfrau als "Verräterin". Er habe sich gekränkt gefühlt und Hass auf sie entwickelt. Der Mann war Sportschütze und hatte eine Waffe. Kurz nach der Zustellung der Beschlüsse über die Zwangsversteigerung lauerte er der Frau dem Urteil zufolge morgens an einem Waldweg im Ort Büchen auf und schoss auf sie. Die Frau starb.
Das Landgericht verurteilte den Täter wegen Mordes und Verstoßes gegen das Waffengesetz zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe. Er wandte sich an den BGH, um das Urteil überprüfen zu lassen. Dieser fand aber nun keine Rechtsfehler, das Kieler Urteil wurde rechtskräftig.
Brennpunkte
Exfrau an Waldweg erschossen - Bundesgerichtshof bestätigt Kieler Mordurteil
- AFP - 26. Dezember 2025, 09:40 Uhr
Nach tödlichen Schüssen auf eine Frau in Schleswig-Holstein ist der Täter, ihr geschiedener Mann, rechtskräftig wegen Mordes verurteilt. Der Bundesgerichtshof bestätigte das Urteil des Landgerichts Kiel.
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