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Anklage gegen "Letzte Verteidigungswelle": Rechte Zelle soll Anschläge verübt haben

  • AFP - 18. Dezember 2025, 11:15 Uhr
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Rechtsextreme bei Demonstration
Bild: AFP

Die Bundesanwaltschaft hat acht mutmaßliche Mitglieder und Unterstützer der rechtsextremen Zelle 'Letzte Verteidigungswelle' angeklagt. Sie wirft ihnen unter anderem versuchten Mord und Mitgliedschaft in einer terroristischen Organisation vor.

Etwas mehr als ein halbes Jahr nach ihrer Festnahme sind acht mutmaßliche Mitglieder und Unterstützer der rechtsextremen Zelle "Letzte Verteidigungswelle" angeklagt worden. Die Bundesanwaltschaft wirft den teilweise noch minderjährigen Verdächtigen unter anderem versuchten Mord und Mitgliedschaft in einer terroristischen Organisation vor, wie eine Sprecherin der Behörde am Donnerstag in Karlsruhe mitteilte. Sie sollen Anschläge auf Geflüchtete und Linke geplant und teilweise bereits verübt haben.

Die Gruppierung wurde Ende Mai zerschlagen. Mehrere Beschuldigte wurden damals bei Razzien in Hessen, Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg von Spezialkräften festgenommen, anderen waren bereits zuvor festgenommen worden und befanden sich schon in Haft. Alle sollen sich im April 2024 zusammengeschlossen haben, um politisch motivierte Gewalttaten in Form von Brand- und Bombenanschlägen mit potenziell tödlichen Folgen zu verüben. Die Verdächtigen waren im Mai zwischen 14 und 21 Jahre alt.

Laut Bundesanwaltschaft sollen einige der Beschuldigten im Oktober 2024 unter anderem einen nächtlichen Brandanschlag auf ein Kulturzentrum in Altdöbern in Brandenburg verübt haben. In dem Gebäude wohnten Menschen, die demnach "lediglich durch Zufall" nicht verletzt wurden. Weitere Beschuldigte sollen außerdem in Januar 2025 nachts Feuerwerkskörper in eine Flüchtlingsunterkunft im thüringischen Schmölln geschossen haben.

Die Gruppierung habe "durch Gewalttaten vornehmlich gegen Migranten und politische Gegner einen Zusammenbruch des demokratischen Systems" herbeiführen wollen, erklärte die Bundesanwaltschaft. "Die Mitglieder dieser Gruppierung verstehen sich als letzte Instanz zur Verteidigung der 'Deutschen Nation'." Zur Last gelegt werden den Mitgliedern unter anderem auch die Vorbereitung schwerer staatsgefährdender Gewalttaten, versuchte Brandstiftung mit Todesfolge sowie etwa Sachbeschädigungen.

Die Anklage erging zum Oberlandesgericht Hamburg, das unter anderem auch für Staatsschutzdelikte aus Mecklenburg-Vorpommern zuständig ist. Sieben Beschuldigten werden demnach als Mitglieder der "Letzten Verteidigungswelle" eingestuft, einer als Unterstützer. Alle sind männlich. Drei Beschuldigte sollen als Rädelsführer agiert haben.

Begleitet wurden die Taten der Gruppierung, die in jeweils wechselnder Zusammensetzung geplant beziehungsweise verübt worden sein sollen, von rechtsextremen Propagandadelikten. So hinterließen die Verdächtigen laut Anklage in Schmölln nationalsozialistische Symbole. Die Brandstiftung in Altdöbern kündigte einer der Beschuldigten demnach in einem Video an. Dies sollte andere Gruppenmitglieder zu ähnlichen Taten motivieren. 

Bereits geplant wurde nach Angaben der Bundesanwaltschaft ein Anschlag auf eine bewohnte Flüchtlingsunterkunft in Senftenberg in Brandenburg. Mehrere Beschuldigte sollen zudem Überfälle auf Menschen verübt haben, die sie als "pädophil" einstuften. Sie wurden durch Täuschung zu Treffen gelotst, bei denen sie geschlagen und getreten wurden. Die Opfer hätten "nicht unerhebliche Verletzungen" davongetragen, erklärte die Behörde.

Die Festnahme der Verdächtigen löste Besorgnis vor einer zunehmenden Radikalisierung junger gewaltbereiter Menschen aus. Als wesentlicher Beschleunigungsfaktor wurde dabei auch die Vernetzung in Internet und sozialen Medien genannt. Vertreter der Verfassungsschutzbehörden warnten vor neuen Bündnissen aus Neonazigruppen und gewaltbereiten Jugendlichen.

Das Oberlandesgericht Hamburg muss die Anklage prüfen und über die Eröffnung einer Hauptverhandlung entscheiden. Der Zeitplan dafür war noch unklar. Von den Beschuldigen befinden sich sieben weiterhin in Untersuchungshaft. Nur in einem Fall ist der Haftbefehl außer Vollzug.

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