Wegen eines mutmaßlichen Hitlergrußes innerhalb des Reichstagsgebäudes hat die Berliner Staatsanwaltschaft Anklage gegen den AfD-Bundestagsabgeordneten Matthias Moosdorf erhoben. Dem 60-Jährigen wird das Verwenden verfassungswidriger Kennzeichen vorgeworfen, wie die Behörde ohne die Nennung seines Namens in der Bundeshauptstadt mitteilte. Die Anklage gegen den Politiker, bei dem es sich nach AfD-Angaben um den direkt gewählten Abgeordneten Moosdorf aus dem sächsischen Wahlkreis Zwickau handelt, wurde vor dem Amtsgericht Tiergarten erhoben.
Moosdorf soll am 22. Juni 2023 während einer Sitzung des Bundestags einen Parteikollegen im Garderobenbereich an einem Eingang des Bundestags mit Hackenschlag und Hitlergruß begrüßt haben. Dabei soll ihm bewusst gewesen sein, dass die Grußformel der verbotenen Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei für Andere wahrnehmbar gewesen sein soll.
Im Oktober 2025 hob der Bundestag wegen der Vorwürfe Moosdorfs Immunität auf. Moosdorf ist seit 2016 AfD-Mitglied und war bis vor einigen Monaten außenpolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion sowie Leiter des Arbeitskreises Außen in der AfD, der prorussische Positionen vertritt. Im Oktober 2024 wurde bekannt, dass der Musiker Honorarprofessor an einer Moskauer Musikhochschule ist.
Brennpunkte
Anklage gegen AfD-Abgeordneten Moosdorf wegen Hitlergrußes in Bundestag erhoben
- AFP - 15. Dezember 2025, 11:24 Uhr
Wegen eines mutmaßlichen Hitlergrußes innerhalb des Reichstagsgebäudes hat die Berliner Staatsanwaltschaft Anklage gegen den AfD-Bundestagsabgeordneten Matthias Moosdorf erhoben. Ihm wird das Verwenden verfassungswidriger Kennzeichen vorgeworfen.
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