Das blaue Mopedkennzeichen verliert am 1. März seine Gültigkeit. Mofas müssen ab diesem Zeitpunkt ein Versicherungskennzeichen mit grüner Schrift tragen. Wer nach dem 28. Februar mit einem alten Kennzeichen unterwegs ist, hat keinen Haftpflichtversicherungsschutz für sein Fahrzeug und macht sich strafbar, so der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Bei einem selbst verschuldeten Unfall mit einem unversicherten Kleinkraftrad muss der Fahrer alle Kosten aus eigener Tasche bezahlen.
Im Gegensatz zu Personenkraftwagen werden Mofas und Mopeds, die im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden, nicht bei einer Zulassungsstelle angemeldet. Für Kleinkrafträder ist in Deutschland lediglich eine Haftpflichtversicherung vorgeschrieben, die ab etwa 40 Euro pro Jahr angeboten wird. Zu den Fahrzeugen, die ein Versicherungskennzeichen tragen müssen, zählen neben Mofas und Mopeds auch E-Kickscooter, motorisierte Krankenfahrstühle oder Autos der Leichtbauklasse L6e. Auch schnelle Pedelecs, sogenannte S-Pedelecs, sind versicherungspflichtig.
Die Farbe des Versicherungskennzeichens wechselt jährlich zwischen schwarz, blau und grün. Um Manipulationen vorzubeugen, ist das Gültigkeitsjahr aufgedruckt. Sie sind direkt bei den Kfz-Versicherern erhältlich.
Motor
Grünes Kennzeichen für Mopeds ab März - Neue Farbe, neue Pflicht
- Mario Hommen/SP-X - 25. Februar 2025, 16:27 Uhr
Das blaue Versicherungskennzeichen verliert am 1. März seine Gültigkeit. Wer mit einem alten Schild unterwegs ist, riskiert hohe Kosten und Strafen.
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