Die Projektion von Werbung auf die Innenseiten der Scheiben führt zum Erlöschen der Betriebserlaubnis. Diese Form der digitalen Produktinformationen sorgt nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Hamburg für Ablenkung anderer Verkehrsteilnehmer und gefährdet die Sicherheit.
Geklagt hatte eine Carsharing-Firma, deren Autos mit einem digitalen Projektor ausgestattet sind, mit dem sich Werbung und Nachrichten an die hintere rechte Fensterfläche strahlen lassen. Die Zulassungsbehörde untersagte die Nutzung und forderte zur Beseitigung des „Mangels“ auf. Weil das Unternehmen dieser Aufforderung nicht nachkam, zog das Amt die Betriebserlaubnis von 519 Fahrzeugen ein.
Zu Recht, wie nun die Verwaltungsrichter feststellten. Sie bewerteten das öffentliche Interesse an der Verkehrssicherheit höher als das wirtschaftliche Interesse des Unternehmens. Die Ablenkung durch Werbeprojektionen auf Autofenstern stelle eine ernsthafte Gefahr dar, die nicht hingenommen werden könne. Das Carsharing-Unternehmen muss nun die Projektoren abbauen, wenn es die Betriebserlaubnis wiedererlangen will. (Az.: 5 E 5778/24)
Motor
Recht: Autowerbung - Projektion verboten
- Holger Holzer/SP-X - 30. Januar 2025, 11:57 Uhr
Für Werbung auf dem Auto gibt es strenge Regeln. Das gilt auch für neue, digitale Formen.
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