Kfz-Versicherer müssen auch wirtschaftlich unvernünftige Reparaturen zahlen. Das ergibt sich aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs. Geklagt hatte der Halter eines bei einem Unfall beschädigten Fahrzeugs. Weil es sich um einen wirtschaftlichen Totalschaden handelte, zahlte die gegnerische Versicherung den Wiederbeschaffungswert in Höhe von 4.500 Euro. Der Fahrzeughalter ließ sein Auto allerdings für 5.700 Euro reparieren und verlangte von der Versicherung auch die Erstattung des Differenzbetrags.
Diese verweigerte die Zahlung, woraufhin der Pkw-Halter vor Gericht zog. In dritter Instanz entschied der BGH in seinem Sinne. Die Instandsetzung des Fahrzeugs sei zwar wirtschaftlich unvernünftig, wenn der Reparaturaufwand den Wiederbeschaffungswert um mehr als 30 Prozent übersteige. Kann die Reparatur jedoch innerhalb einer 130-Prozent-Grenze fachgerecht durchgeführt werden, müsse die Versicherung die Kosten ersetzen, fasst „RA Online“ die Entscheidung zusammen. (Az.: VI ZR 100/20)
Motor
Recht: Unfallreparatur - Vernunft ist nicht alles
- Holger Holzer/SP-X - 15. Januar 2025, 15:10 Uhr

Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden wird ein Auto in der Regel nicht repariert. Wenn doch, muss die Versicherung dies unter Umständen sogar zahlen.
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