Ein totes Reh allein ist noch kein Beweis für einen Wildunfall. Wer mit einem Tier kollidiert, sollte Hergang und Schäden möglichst gut dokumentieren, wie sich aus einem Urteil des Amtsgerichts München folgern lässt. In dem verhandelten Fall war ein Autofahrer nach eigenen Aussagen mit einem Reh kollidiert und anschließend aus Schreck in die Leitplanke gefahren. Die Versicherung verweigerte anschließend die Regulierung des wirtschaftlichen Totalschadens am Fahrzeug mit dem Hinweis, dass sich bis auf ein totes Reh keine Anzeichen für einen Wildunfall finden ließen.
Das Gericht folgte der Argumentation der Assekuranz. Da der Kläger Ansprüche gegen seine Versicherung geltend machen wollte, hätte er entsprechende Beweise sichern müssen. Tatsächlich konnte ein hinzugezogener Gutachter zwar die Schäden durch die Leitplanke erkennen, jedoch keine eindeutigen Hinweise für die Kollision mit dem Reh finden. Zeugen gab es keine, Fotos hatten weder der Fahrer noch die für die Unfallaufnahme hinzugezogene Polizei gemacht. Zudem war das Unfallfahrzeug zwischenzeitlich verkauft worden. (Az.: 123 C 13553/23)
Motor
Recht: Wildunfall - Ein totes Reh ist kein Beweis
- Holger Holzer/SP-X - 18. Oktober 2024, 10:46 Uhr
Wer einen Wildunfall hatte, sollte Hergang und Schäden gut dokumentieren. Ansonsten kann die Versicherung Probleme machen. Â
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