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Recht: Cannabis am Steuer - Mildere Grenzwerte gelten manchmal rückwirkend

  • Holger Holzer/SP-X - 13. September 2024, 11:11 Uhr
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Für Cannabis am Steuer gelten neue Grenzwerte Foto: SP-X

Seit Ende August gelten höhere Grenzwerte für Cannabis am Steuer. Wer noch nicht verurteilt ist, kann sich auf die milderen Limits berufen.

Die höheren Cannabis-Grenzwerte am Steuer können auch rückwirkend geltend. Vor dem 22. August mit Drogen im Blut erwischte Autofahrer mit noch laufendem Verfahren können auf ein milderes Urteil pochen, wie aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Oldenburg hervorgeht.

Weil im Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht immer die mildeste Gesetzgebung anzuwenden ist, gelten die neuen Grenzwerte auch für Fahrten vor dem Stichtag, sogenannte Altfälle. Davon profitierte nun ein Autofahrer, der eigentlich von einem Amtsgericht zu einem dreimonatigen Fahrverbot sowie 1.000 Euro Geldstrafe verurteilt worden ist. Weil das Urteil noch nicht rechtskräftig war, wurde er nun freigesprochen.

Im Zuge der Cannabis-Legalisierung gelten seit dem 22. August neue Blutgrenzwerte für THC. Sie stiegen von 1 Nanogramm pro Milliliter auf 3,5 Nanogramm pro Milliliter.  (Aktenzeichen 2 ORbs 95/24).

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