Wirtschaft

Neuer Rekord bei Balkonkraftwerken

  • AFP - 4. Juli 2024, 11:53 Uhr
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Modell einer Mini-Solaranlage auf der Messe Intersolar
Bild: AFP

Die Zahl der Balkonkraftwerke in Deutschland hat einen neuen Rekordwert erreicht: Im zweiten Quartal dieses Jahres von April bis Juni gingen 152.000 sogenannte Steckersolargeräte ans Netz - 52 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum.

Die Zahl der Balkonkraftwerke in Deutschland hat einen neuen Rekordwert erreicht: Von April bis Juni gingen 152.000 sogenannte Steckersolargeräte ans Netz, das waren 52 Prozent mehr als im bisherigen Rekord-Zeitraum, dem zweiten Quartal 2023, wie der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) unter Verweis auf Daten der Bundesnetzagentur mitteilte. Eine Entscheidung des Bundestages am Donnerstagabend soll für einen zusätzlichen Schub sorgen.

Insgesamt sind laut BSW rund 563.000 Steckersolaranlagen bei der Bundesnetzagentur registriert. Die wirklichen Zahlen dürften allerdings noch höher sein, da es eine mehrwöchige Nachmeldefrist gibt und manche Anlagen überhaupt nicht angemeldet werden, erklärte der Verband. 

Die Branche erwartet einen zusätzlichen "Booster" für die Balkonkraftwerke durch die erwartete Entscheidung des Bundestags zur Änderung des Mietrechts und des  Wohnungseigentumsgesetzes. Denn aktuell brauchen Mieterinnen und Mieter noch eine Genehmigung des Vermieters, wenn sie eine Steckersolaranlage installieren möchten. Eigentümer benötigen unter Umständen die Genehmigung der Eigentümergemeinschaft. Abgelehnt werden kann das Vorhaben bisher auch ohne sachliche Gründe. 

Künftig sollen Mieterinnen und Mieter sowie Eigentümer grundsätzlich Anspruch auf ein Steckersolargerät haben. Dafür sollen die Balkonkraftwerke als privilegierte Maßnahme gelten und nicht so leicht verwehrt werden können. Ähnliche Regelungen gelten schon bei barrierefreien Umbauten, dem Einbruchsschutz oder für Ladeanlagen für das E-Auto. 

Einmischen dürfen sich Vermieter und die Eigentümergemeinschaft zwar weiterhin bei der Frage, wie die Anlagen angebracht werden. Ob die Anlage überhaupt gebaut werden darf, wäre aber grundsätzlich geklärt. 

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