Wirtschaft

Buschmann lehnt verschärfte "Greenwashing"-Richtlinie ab

  • dts - 27. Juni 2024, 11:30 Uhr
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Marco Buschmann (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) lehnt die geplante Anti-Greenwashing-Richtlinie der Europäischen Union strikt ab. Die Kommission wolle "alles verkomplizieren", sagte er dem Nachrichtenmagazin "Focus".

Mit der Richtlinie will die EU Mindestanforderungen an die Begründung, Kommunikation und Überprüfung ausdrücklicher Umweltaussagen festlegen. Künftig sollen sich Unternehmen bei ihren Aussagen und Umweltsiegeln auf klare Kriterien und aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse stützen müssen. Außerdem soll eindeutiger formuliert werden, auf welchen Umweltaspekt sich die Aussagen beziehen - etwa auf Haltbarkeit, Recyclingfähigkeit oder Biodiversität.

"Bevor Unternehmen Infos auf eine Verpackung drucken, müssten sie erst zu einem Gutachter gehen", fürchtet nun Buschmann. "Am Ende muss alles noch staatlich überwacht werden - und das in Zeiten von Fachkräftemangel und leeren Haushaltskassen." Er vermutet, dass man allein in Deutschland "mehrere Hundert zusätzliche Beamte" bräuchte. "Das passt wirklich nicht in die Zeit." Zumal man in Deutschland die Verbreiter von PR-Lügen längst nach dem Wettbewerbsrecht belangen könne.

Zwar brauche man in einem Rechtsstaat ein gewisses Maß an regelbasierter Ordnung, doch "die Dosis macht das Gift", so der FDP-Politiker. "Wir haben es mengenmäßig übertrieben."

Die Schuld für wuchernde Bürokratie sieht Buschmann generell vor allem in Brüssel. "Gerade in der Amtszeit der Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen ist die Zahl der Richtlinien und Regulierungen enorm gewachsen", sagte der Justizminister. Er könne in Deutschland gar nicht so schnell Bürokratie abbauen, wie sie aus Brüssel immer wieder neu produziert werde. "Wenn Europa nicht mitzieht, gelingt der Bürokratieabbau nicht." Bürokratieabbau müsse "zum Dauerbrenner werden", so Buschmann. "Am besten machen wir jedes Jahr ein Bürokratieabbaugesetz analog zum Jahressteuergesetz."

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