Auf Parkplätzen gibt es kein klares Tempolimit. Autofahrer sollten trotzdem nicht schneller als mit Schrittgeschwindigkeit unterwegs sein, wie unter anderem aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs hervorgeht. Demnach müssen Autofahrer immer bremsbereit sein und jederzeit anhalten können, etwa um auf ausparkende Fahrzeuge zu reagieren.
Der BGH spricht konkret von ,,geringer Geschwindigkeit", andere Urteile benennen die Schrittgeschwindigkeit oder gehen von Geschwindigkeiten zwischen 3 und 7 km/h aus. Wer schneller unterwegs ist, könnte bei einem Unfall selbst dann zumindest teilweise haften, wenn er nicht der Verursacher war. (VI ZR 203/22)
Motor
Tempolimit auf Parkplatz - Sicherheitshalber Schrittgeschwindigkeit
- Holger Holzer/SP-X - 25. März 2024, 15:08 Uhr
Theoretisch kann man auf Supermarktparkplätzen so schnell fahren, wie man will. Eine gute Idee ist das nicht.
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