Eine Oldtimer-Versicherung sollte regelmäßig an den Marktwert des historischen Autos angepasst werden. Ansonsten kann die Assekuranz den Wertzuwachs im Schadensfall ganz oder teilweise außen vorlassen, wie sich aus einem Urteil des Landgerichts Frankenthal ergibt.
In dem verhandelten Fall hatte ein Oldtimerbesitzer sein Fahrzeug gegen Beschädigung oder Zerstörung zum jeweils aktuellen Marktwert versichert. Nachdem das Auto bei einem Garagenbrand zerstört wurde, kam es jedoch zu Unstimmigkeiten zwischen Versicherungen und Besitzer. Letzterer taxierte den Wert mit Hilfe eines Gutachters auf 49.000 Euro, während die Assekuranz - ebenfalls auf Basis eines Gutachtens - lediglich 41.000 Euro ansetzte.
Das Gericht gab der Versicherung recht und verwies dabei auf die im Versicherungsvertrag enthaltenen Sonderbedingungen für historische Fahrzeuge. Danach werde zwar grundsätzlich ein Schaden bis zur Höhe des aktuellen Marktwerts ersetzt, der Höchstbetrag sei jedoch durch den Marktwert bei Abschluss der Versicherung begrenzt - im konkreten Fall waren das 36.000 Euro. Im Falle einer Wertsteigerungen könne maximal zehn Prozent mehr als der damals vereinbarte Marktwert verlangt werden. Dem Autobesitzer steht daher kein höherer Betrag zu als die Versicherung angeboten hat. (Az.: 3 O 230/23)
Motor
Recht: Oldtimer-Versicherung - Immer auf den Marktwert achten
- Holger Holzer/SP-X - 20. März 2024, 15:54 Uhr
Wer einen wertvollen Oldtimer besitzt, sollte ihn gegen Schäden versichern. Und die Police immer aktuell halten.
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