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Recht: Kollision mit Fußgänger - Trunkenheit erhöht Haftung

  • Holger Holzer/SP-X - 14. Februar 2024, 15:50 Uhr
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Die Haftungsverteilung muss häufig vor Gericht geklärt werden Foto: SP-X

Haben sich mehrere Verkehrsteilnehmer falsch verhalten, kommt es bei Verkehrsunfällen häufig zu einer hälftigen Schuldverteilung. War eine Partei betrunken, kann das anders aussehen.

Alkohol beeinträchtigt die Reaktionsfähigkeit, lehrt die Erfahrung. Vor dem Oberlandesgericht Frankfurt hat diese Erkenntnis nun bei einem sogenannten Anscheinsbeweis eine Rolle gespielt, wie ein angetrunkener Unfallfahrer (0,96 Promille) lernen musste. Dem Gericht zufolge hätte ein nüchterner Fahrer die Kollision mit einer unaufmerksamen Fußgängerin wohl verhindern können.

In der Verhandlung ging es vor allem um die Höhe des Schmerzensgelds für die angefahrene Passantin. In erster Instanz hatte das Landgericht Gießen die Schuld hälftig verteilt: Der Autofahrer sei verantwortlich, weil er nicht gebremst hatte, obwohl die Fußgängerin die Fahrbahn bereits betreten hatte. Die Fußgängerin sei mitschuldig, weil sie unachtsam die Fahrbahn gequert hatte.  Die Frau wollte sich damit nicht zufrieden gebe und ging in Berufung.

Das Oberlandesgericht sah 75 Prozent der Schuld beim Autofahrer. Es sei davon auszugehen, dass ihm der Verkehrsverstoß gerade deswegen unterlaufen ist, weil er alkoholisiert gewesen war. Insoweit spreche ein Anscheinsbeweis dafür, dass die Trunkenheit für den Unfall ursächlich war, wenn dieser sich in einer Verkehrslage und unter Umständen ereignete, die ein nüchterner Fahrer hätte meistern können. Weil aber auch die Fußgängerin den Unfall hätte verhindern können, wenn sie die Fahrbahn nicht betreten hätte, trägt sie eine Teilschuld von 25 Prozent. Von dem vom Gericht festgesetzten Schmerzensgeld in Höhe von 70.000 Euro erhält sie demnach 52.500 Euro. (Az.: 26 U 11/23)

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