Auf Wein, Glühwein und anderen weinhaltigen Getränken stehen zukünftig eine Zutatenliste und Nährwerttabelle. Bislang war dies noch nicht verpflichtend. Doch das soll sich nun ändern:
Ab dem 8. Dezember 2023 sind ein Zutatenverzeichnis und Angaben zum Energiegehalt und den Nährwerten auch für alkoholische Getränke wie Wein, Schaumwein, Glühwein und andere aromatisierte weinhaltige Getränke gesetzlich vorgeschrieben. Damit endet der jahrelange Sonderstatus dieser Getränke und stellt sie mit anderen verpackten Lebensmitteln gleich.
Bis alle Flaschen die Kennzeichnung tragen, kann jedoch noch einige Zeit vergehen. Denn alle Getränke, die vor dem Stichtag hergestellt wurden, durften noch ohne detaillierte Kennzeichnung in den Handel. Für Wein gelten die Neuregelungen erst für die Jahrgänge ab 2024.
Sobald dann Wein oder weinhaltige Getränke aus mehr als einer Zutat bestehen, muss ein Zutatenverzeichnis abgedruckt sein. Verbraucher sollen somit schnell erkennen, ob Zucker zugesetzt wurde oder Zusatzstoffe wie Farbstoffe enthalten sind. "Ob beispielsweise der Geschmack eines Glühweins aus Gewürzen oder aus Aromen stammt, können Verbraucher nun anhand der Zutatenliste erfahren", sagt Carola Clausnitzer, Lebensmittelexpertin bei der VZB.
"Der Kaloriengehalt von alkoholischen Getränken lässt sich schnell unterschätzen", warnt Clausnitzer So liege ein Fruchtsaftgetränk beispielsweise bei 46 kcal pro 100 ml, ein Glühwein bei 110 Kilokalorien. Als Faustformel gilt: Je mehr Zucker und je mehr Alkohol in einem Getränk enthalten sind, desto höher ist der Kaloriengehalt. Durch die neue Regelung erfahren Konsumenten direkt beim Einkauf, wie viele Kalorien im Wein oder weinhaltigen Getränk stecken.
Lifestyle
Kalorienangabe auf Wein- und Sektflaschen ab Jahrgang 2024
- Lars Wallerang/wid - 5. Dezember 2023, 11:59 Uhr
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Auf Wein, Glühwein und anderen weinhaltigen Getränken stehen zukünftig eine Zutatenliste und Nährwerttabelle.
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