Über die staatliche Energiepreisbremse herrscht noch viel Unklarheit. Die Versorgungsunternehmen informieren ihre Kunden zudem laut Verbraucherzentrale oft fehlerhaft. Energieversorger mussten ihrer Kundschaft bis zum 1. März 2023 mitteilen, welche Entlastungen die Energiepreisbremsen für sie zur Folge haben. Nicht alle Anbieter haben es geschafft, dieser gesetzlichen Verpflichtung nachzukommen. Andere Versorger informierten zwar - jedoch mit inhaltlichen Fehlern.
Diese Desinformation könnte für Verbraucher teuer werden. Rico Dulinski, Jurist bei der Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB), erklärt, worauf bei den Schreiben zu achten ist, damit die Preisbremsen wirken. Zunächst sei es so, dass viele Kunden noch auf Informationen über die Auswirkungen der Preisbremsen auf ihre jeweiligen Verträge warten müssen.
Und was passiert, wenn mein Anbieter die Jahresverbrauchsprognose falsch angesetzt hat? Ist die Jahresverbrauchsprognose zu niedrig, hat dies laut Dulinski zwei Auswirkungen: "Betroffene bekommen weniger Energie zum günstigeren Entlastungspreis, als ihnen zustehen würde." Dafür müssten sie für mehr Energie als nötig den höheren Vertragspreis zahlen. Sei die Jahresverbrauchsprognose zu hoch, fielen auch die Abschlagszahlungen der Verbraucher höher als nötig aus. An besten ließen sich die Verbrauchswerte anhand der letzten Jahresverbrauchsabrechnungen prüfen.
Verbrauchern empfiehlt der Experte, zusätzlich die Höhe der geforderten Abschläge zu prüfen. Viele Anbieter hätten diese nämlich trotz Entlastung angehoben. Dies sei aber nur zulässig, wenn kürzlich die Preise der Energie erhöht wurden oder in Kürze erhöht werden. Prüfen könne man die Abschläge schnell und einfach mit dem Online-Rechner der Verbraucherzentralen.
"Weichen die neuen Abschläge tatsächlich deutlich ab, sollten Verbraucher ihren Versorger umgehend schriftlich darüber informieren und ihn auffordern, die Berechnung zu korrigieren", sagt Dulinski In einigen Kundenportalen habe man die Möglichkeit, diese selbst anzupassen. "Reagiert der Versorger nicht und hat man eine Einzugsermächtigung erteilt, kann man diese vorsorglich widerrufen." Den angemessenen Abschlag sollten Betroffene dann aber fristgerecht überweisen, um nicht in Zahlungsverzug zu geraten.
Um für hohe Nachzahlungen gerüstet zu sein, empfehlen die Verbraucherschützer, besser selbst Vorsorge für hohe Nachzahlungen zu betreiben und monatlich einen bestimmten Betrag beiseitezulegen. So behalte man die Kontrolle über das Geld und es sei im Falle einer Insolvenz des Anbieters nicht verloren.
Lifestyle
Energieversorger informieren schlecht über Preisbremse
- Lars Wallerang/wid - 20. März 2023, 14:21 Uhr

Über die staatliche Energiepreisbremse herrscht noch viel Unklarheit. Die Versorgungsunternehmen informieren ihre Kunden zudem laut Verbraucherzentrale oft fehlerhaft.
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