Eine Vollbremsung für einen am Straßenrand befindlichen Fuchs ist keine gute Idee. Diese Erfahrung machte eine Autofahrerin, die wegen eines solchen Tiers so stark bremste, dass der nachfolgende Fahrzeugführer auffuhr. Dessen Haftpflichtversicherung regulierte nur Zweidrittel des Schadens am Pkw der Fahrerin. Dagegen klagte die Unfallverursacherin.
Das Amtsgericht in Pfaffenhofen an der Ilm wies die Klage zurück und verneinte einen Anspruch auf weiteren Schadensersatz. Die Klägerin habe ohne Grund verkehrswidrig stark abgebremst; ein Fuchs am Straßenrand rechtfertigt nach Ansicht der Richter kein starkes Abbremsen. Wie das ra-online-Portal aus dem Urteil (1 C130/22) zitiert, habe keine Gefahr für die Klägerin oder deren Fahrzeug bestanden. Der Schutz des Tieres habe deshalb hinter dem Schutz des nachfolgenden Verkehrs zurücktreten müssen. Dem Beklagten konnte zudem kein zu geringer Sicherheitsabstand nachgewiesen werden, so dass auf seiner Seite lediglich die Betriebsgefahr seines Fahrzeugs als Mitursache stand.
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Recht: Vollbremsung für einen Fuchs - Besser nicht
- Elfriede Munsch/SP-X - 1. Dezember 2022, 11:05 Uhr
Tierliebe ist gut, für einen Autofahrer kann sie jedoch teuer werden.
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