Zahlreiche Fluggäste warten noch immer auf Zahlungen für Stornierungen zu Beginn der Pandemie. Hier erfahren Sie, was Sie bei einem Flugausfall wegen Covid-19 tun können.
Das steht Ihnen zu, wenn Ihr Flug abgesagt wurde
Aufgrund der rasanten Ausbreitung des Coronavirus gab es für viele Länder Einreisestopps, und noch immer ist der Flugverkehr sowohl in Europa als auch interkontinental erheblich eingeschränkt. Offizielle Reisewarnungen und neue Regelungen und Restriktionen, die sich täglich ändern können - weiterhin müssen Passagiere mit der Möglichkeit rechnen, Ihren gebuchten Flug nicht antreten zu können.
Wenn Airlines Flüge annullieren, besagt die Fluggastrechteverordnung, dass der Fluggast Anspruch auf die Rückzahlung des Flugpreises oder die Buchung eines Ersatzfluges hat. Einen Voucher für einen Flug zu einem späteren Zeitpunkt muss der Kunde nur akzeptieren, wenn er damit einverstanden ist. Der Anspruch auf die Rückerstattung verfällt nach drei Jahren.
Das Problem ist: Covid-19 gilt als außergewöhnlicher Umstand. Das bedeutet, dass der Grund für die Annullierung des Fluges außerhalb der Kontrolle der Airline lag und sie damit von der Zahlungspflicht befreit.
Allerdings gilt dies nur, wenn der Grund für den Flugausfall tatsächlich die Einschränkung im Reiseverkehr aufgrund von Corona war - nämlich ein offizieller Einreisestopp ins Land des Zielflughafens. War der Flug aufgrund der Pandemie nicht ausgebucht und ist deswegen annulliert worden, handelt es sich um wirtschaftliche Gründe.
Keine Rückerstattung, keine Antwort - was tun?
Die meisten Airlines verfügen auf Ihrer Webseite über ein Online Formular, dass Sie mit Ihren Daten ausfüllen, um Ihren Anspruch geltend zu machen. Geben Sie sie notwendigen Daten ein - und warten Sie auf Antwort.
Viele Reisende buchen Ihre Flüge über Online-Portale, bei denen sie jedoch erfahrungsgemäß auch oft hingehalten und um Geduld gebeten werden. Das Online-Portal ist in der Regel nur der Vermittler - wenden Sie sich direkt an die Airline. Nur im Falle von Pauschalreisen ist der Veranstalter Ihr einziger Ansprechpartner.
Leider dauert es meist - und besonders jetzt - relativ lange, bis bei den Fluggesellschaften ein solcher Rückerstattungsantrag bearbeitet wird. Häufiges Nachfragen ist unvermeidlich, und in vielen Fällen wird der Antrag abgelehnt. Reagiert die Airline innerhalb von zwei Monaten nicht, haben Sie die Möglichkeit, sich an eine kostenlose Schlichtungsstelle (SöP) zu wenden. Es geht jedoch auch ohne diesen ganzen Stress.
Flughilfe Portale ersparen Stress
Effektive Hilfe bei sämtlichen Anspruchsforderungen bieten verschiedene Flughilfe Portale, deren Experten Ihren Fall gern übernehmen und die Rückerstattung für Ihren ausgefallenen Flug bei der Airline anfordern. Sie geben Ihre Daten ein, alle Umstände werden geprüft und werden über die Aussichtschancen informiert. In regelmäßigen Abständen erhalten Sie per E-Mail ein Update. Sie zahlen für diesen Service nur im Erfolgsfall einen Prozentsatz der Auszahlungssumme.
Was ist, wenn die Airline insolvent geht?
Aufgrund der bei Flugbuchungen üblichen Pflicht zur Vorauszahlung des Ticketpreises trägt der Fluggast stets das Risiko, dass die Fluggesellschaft insolvent wird. Er muss dann damit rechnen, den Flug nicht in Anspruch nehmen zu können und auch den Flugpreis nicht zurückzuerhalten.