Motor

TÜV-Verband fordert Blinker für E-Scooter

  • ampnet - 12. September 2019, 13:10 Uhr

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Der TÜV-Verband hat drei Monate nach der Einführung von E-Scootern in Deutschland eine Ausstattungspflicht der Elektrotretroller mit Blinkern gefordert. Die Erfahrungen hätten gezeigt, dass das Abbiegen im laufenden Verkehr häufig zu gefährlichen Verkehrssituationen führe. ,,E-Scooter-Fahrer sollten die Hände unbedingt am Lenker lassen, um die Stabilität des Fahrzeugs nicht zu gefährden. Nachfolgende Verkehrsteilnehmer sehen dann aber oft zu spät, wenn Elektrotretroller die Fahrtrichtung ändern oder die Spur wechseln", sagte VdTÜV-Geschäftsführer Dr. Joachim Bühler.

Eine entsprechende Verpflichtung zur Ausstattung von E-Scootern mit ,,Fahrtrichtungsanzeigern" sollte daher zügig in die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) aufgenommen werden, meint der Dachverband. Er verweist auch auf eine in Auftrag gegebene Forsa-Umfrage. Dabei haben sich die mehr als 1000 Befragten ab 14 Jahren mehrheitlich nicht nur für eine Blinker-, sondern auch für eine Helmpflicht und eine Null-Promille-Grenze ausgesprochen. 58 Prozent der Umfrageteilnehmer sind sogar der Meinung, dass E-Scooter-Fahrer mindestens einen Mofa-Führerschein haben sollten.

Der TÜV-Verband setzt sich zwar für eine Helmpflicht ein, sieht dafür aber ebenso wenig Chancen wie für ein striktes Alkoholverbot für E-Scooter-Fahrer. Bisher ist das Tragen eines Helms laut Straßenverkehrsordnung erst für Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h vorgeschrieben. E-Scooter dürfen dagegen nicht schneller als 20 km/h fahren. Auch eine Null-Promille-Grenze für eine einzelne Fahrzeugkategorie ist derzeit kaum zu rechtfertigen, räumt der VdTÜV ein und setzt daher auf eine Sensibilisierung der Öffentlichkeit.

,,Alle Beteiligten, allen voran E-Scooter-Verleiher, Händler und Behörden, sollten auf die Risiken der Elektrotretroller aufmerksam machen", sagte Bühler. E-Scooter-Fahrer seien im fließenden Verkehr ohne Knautschzone oder Schutzkleidung unterwegs. Zudem müsse bekannter werden, dass bei der Nutzung von E-Scootern für den Konsum von Alkohol und Drogen die gleichen Regeln gelten wie beim Auto- und Motorradfahren. (ampnet/jri)

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