Lifestyle

Raus aus der Schuldenfalle

  • Ralf Loweg/wid - 4. März 2021, 11:18 Uhr
Bild vergrößern: Raus aus der Schuldenfalle
wid Groß-Gerau - In der Corona-Krise suchen viele Menschen vergeblich den Notgroschen. pixabay.com

In der Corona-Krise stehen viele Existenzen auf dem Spiel. Und wenn die Schuldenfalle einmal zuschnappt, ist es schwer, wieder auf die Beine zu kommen. Für überschuldete Menschen ist die Verbraucherinsolvenz deshalb oft die einzige Möglichkeit, um irgendwann wieder schuldenfrei zu sein.


In der Corona-Krise stehen viele Existenzen auf dem Spiel. Und wenn die Schuldenfalle einmal zuschnappt, ist es schwer, wieder auf die Beine zu kommen. Für überschuldete Menschen ist die Verbraucherinsolvenz deshalb oft die einzige Möglichkeit, um irgendwann wieder schuldenfrei zu sein. Die ARAG-Experten erläutern, wie das Insolvenzverfahren abläuft und wie es verkürzt werden kann.

Beantragt werden muss die Verbraucherinsolvenz beim zuständigen Gericht. Unterstützung finden Betroffene in der Regel bei den Sozialämtern der Gemeinden, bei Verbraucherzentralen oder bei gemeinnützigen Wohlfahrtsorganisationen wie etwa der Diakonie oder Caritas.

Auch ein Fachanwalt kann Hilfestellung geben. Bundesweit gibt es etwa 1.450 Beratungsstellen. Das Statistische Bundesamt stellt dazu auf seiner Homepage einen Schuldnerberatungs-Atlas bereit, der zeigt, wo die nächste Schuldnerberatungsstelle zu finden ist.

Bevor ein Insolvenzantrag gestellt wird, versucht der Schuldnerberater nach Durchsicht aller Rechnungen mit den Gläubigern zu einer außergerichtlichen Lösung zu kommen. Dabei wird auch geprüft, ob es pfändbares Einkommen oder Sachwerte gibt.

Wenn alle Lösungsversuche scheitern, wird das Gericht ein Insolvenzverfahren eröffnen und einen Insolvenzverwalter bestellen. Zudem wird das Verfahren auf einem Portal der Insolvenzgerichte veröffentlicht. Der Insolvenzverwalter, der nach Auskunft der ARAG-Experten auch vom Schuldner bestimmt werden kann, prüft zunächst alle Vermögenswerte und bildet daraus die Insolvenzmasse, die unter den Gläubigern verteilt wird.

Auch der pfändbare Teil des Einkommens muss an die Gläubiger abgegeben werden. Wie viel des Einkommens die Schuldner behalten dürfen, richtet sich nach der Pfändungsfreigrenze, die vom Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz angepasst wird. Die letzte Erhöhung gab es am 1. Juli 2019.

Weitere Meldungen

Berichte: Iran greift Israel auch mit Marschflugkörpern an

Jerusalem (dts Nachrichtenagentur) - Die dts Nachrichtenagentur in Halle (Saale) verbreitet soeben folgende Blitzmeldung aus Jerusalem: Berichte: Iran greift Israel auch mit

Mehr
Berichte: Iran schickt Drohnen nach Israel

Teheran (dts Nachrichtenagentur) - Die dts Nachrichtenagentur in Halle (Saale) verbreitet soeben folgende Blitzmeldung aus Teheran: Berichte: Iran schickt Drohnen nach Israel. Die

Mehr
Mehrere Tote nach Messerangriff in Einkaufszentrum in Australien

Sydney (dts Nachrichtenagentur) - Die dts Nachrichtenagentur in Halle (Saale) verbreitet soeben folgende Blitzmeldung aus Sydney: Mehrere Tote nach Messerangriff in

Mehr

Top Meldungen

Middelberg fordert Wirtschaftswende noch vor Europawahl

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Union im Bundestag, Mathias Middelberg (CDU), hat Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP)

Mehr
Trend zu mehr Teilzeitbeschäftigung setzt sich 2023 fort

Der Trend zu mehr Teilzeitbeschäftigung in Deutschland hält an. Der Anteil der Angestellten in Teilzeit stieg im Jahr 2023 leicht von 30 auf 31 Prozent, wie das Statistische

Mehr
Weinbauern befürchten Ernteausfälle wegen frostiger Nächte

Die Weinbauern in Deutschland befürchten Ernteausfälle wegen der nächtlichen Minustemperaturen in den vergangenen Tagen. Frost zu diesem Zeitpunkt sei "verheerend", sagte der

Mehr