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Toter bei Kraftfahrzeugrennen in Dresden: Mordanklage gegen 23-Jährigen

  • AFP - 6. November 2026, 11:10 Uhr
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Figur von Justitia
Bild: AFP

Sechs Monate nach einem tödlichen Kraftfahrzeugrennen in Dresden hat die Staatsanwaltschaft Mordanklage gegen einen 23-Jährigen erhoben. Er soll mit seinem Auto eine rote Ampel überfahren und einen anderen Wagen erfasst haben, dessen Fahrer starb.

Sechs Monate nach einem tödlichen Kraftfahrzeugrennen in Dresden hat die Staatsanwaltschaft Mordanklage gegen einen 23-Jährigen erhoben. Der Beschuldigte soll Anfang Mai mit seinem Auto eine rote Ampel überfahren und dabei einen anderen Wagen erfasst haben, dessen Fahrer starb, wie die Ermittlungsbehörde am Freitag in der sächsischen Landeshauptstadt mitteilte.

Der Anklage zufolge war der Mann am 9. Mai unter Drogeneinfluss und mit überhöhter Geschwindigkeit in einem Kleintransporter im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge unterwegs. Polizeibeamte nahmen die Verfolgung auf. Der Beschuldigte versuchte, sich einer Kontrolle zu entziehen und beschleunigten sein Auto über die zulässige Höchstgeschwindigkeit von Tempo 50 hinaus teilweise auf bis zu 115 Stundenkilometer.

Auf der minutenlangen Verfolgungsfahrt von Pirna über Dohna bis nach Dresden überfuhr der Beschuldigte den Angaben zufolge ohne abzubremsen mehrere rote Ampeln und ignorierte Stoppsignale der Polizei. Schließlich soll er mit einer Geschwindigkeit von 95 Stundenkilometern eine rote Ampel überfahren und auf einer Kreuzung mit Tötungsvorsatz gegen einen anderen Wagen gestoßen sein. Das Auto des 32-jährigen Geschädigten sei 75 Meter über den Asphalt geschleudert worden. Der Mann erlitt demnach schwerste Verletzungen, an denen er wenige Tage später starb.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem 23-Jährigen unter anderem Mord, verbotenes Kraftfahrzeugrennen mit Todesfolge und Gefährdung des Straßenverkehrs vor. Er saß bis Anfang Oktober in Untersuchungshaft, befindet sich inzwischen aber auf freiem Fuß. Der Haftbefehl gegen den Mann wurde laut Staatsanwaltschaft aufgehoben, weil derzeit nicht ausgeschlossen werden könne, dass er zum Tatzeitpunkt schuldunfähig gewesen sei. Der Beschuldigte machte bislang keine Angaben zum Tatvorwurf. Das Landgericht Dresden muss nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden.

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