Der Ausschluss eines Abgeordneten aus der AfD-Bundestagsfraktion beschäftigt das Bundesverfassungsgericht. Es begann am Mittwoch in Karlsruhe mit der Verhandlung über den Antrag des Bundestagsabgeordneten Jan Wenzel Schmidt. Der 35-Jährige war im März im Zusammenhang mit der Debatte über Vetternwirtschaft aus der Fraktion ausgeschlossen worden. Die Frage ist, ob dabei Abgeordnetenrechte verletzt wurden. (Az. 2 BvE 2/26)
"Wir werden heute erörtern, ob beziehungsweise welche Vorgaben das Grundgesetz für einen Fraktionsausschluss macht und ob diese möglichen Vorgaben im Fall des Antragstellers eingehalten wurden", sagte die Vizepräsidentin des Gerichts, Ann-Katrin Kaufhold, in ihrer Einführung zur Verhandlung.
Diese behandelt ein neues Thema, über einen Fraktionsausschluss entschied das Verfassungsgericht noch nie. Es konkretisierte allerdings früher bereits, dass fraktionslose Abgeordnete "dieselben Rechte gegenüber dem Parlament ableiten können", beispielsweise das Rederecht und das Recht, Mitglied in einem Ausschuss zu sein, wie Kaufhold ausführte. Offen ist aber, ob Abgeordnete aus dem Grundgesetz ein Recht ableiten können, in einer Fraktion zu bleiben.
Schmidt sagte der Nachrichtenagentur AFP am Dienstag, er wolle zurück in die AfD-Fraktion, "weil ich die politischen Ziele, für die ich gewählt wurde, weiterhin gemeinsam mit ihr verfolgen will".
Der 35-Jährige vertritt den Wahlkreis Börde-Salzlandkreis im Westen von Sachsen-Anhalt. Seine politische Karriere begann 2015 als Landesvorsitzender der AfD-Jugendorganisation. 2016 wurde er in den Magdeburger Landtag gewählt, von 2022 bis 2025 war er Generalsekretär der AfD in Sachsen-Anhalt. 2021 zog er erstmals in den Bundestag ein, bei der Bundestagswahl im vergangenen Jahr wurde er wiedergewählt.
Dann kam es zwischen Schmidt und Teilen seiner Partei in Sachsen-Anhalt zum Streit. In einem Interview mit dem rechtspopulistischen Onlineportal "Nius" erhob er im Februar Vorwürfe. Es werde versucht, Mandate hin- und herzuschieben, Anstellungen untereinander auszumachen und Gelder abzufassen, sagte er. Gegen Schmidt selbst wurden ebenfalls Anschuldigungen laut. Der AfD-Landesvorstand startete ein Parteiausschlussverfahren gegen ihn.
Auch in der Bundestagsfraktion bekam Schmidt Probleme. Kofraktionschef Tino Chrupalla warf ihm "fraktionsschädigendes Verhalten" vor. Am 3. März wurde Schmidt ausgeschlossen. Seitdem ist er fraktionsloser Abgeordneter des Bundestags.
Das Gericht prüft nun, ob sein Fraktionsausschluss rechtmäßig war. Ein Urteil soll an diesem Tag aber noch nicht fallen. Es wird meist einige Wochen bis Monate nach der mündlichen Verhandlung in Karlsruhe verkündet.
Brennpunkte
Ausschluss aus AfD-Fraktion - Karlsruhe prüft Rechteverletzung
- AFP - 4. November 2026, 10:33 Uhr
Der Ausschluss eines Abgeordneten aus der AfD-Fraktion im Bundestag beschäftigt das Bundesverfassungsgericht. Es begann mit der Verhandlung über den Antrag des Bundestagsabgeordneten Jan Wenzel Schmidt. Er war aus der Fraktion ausgeschlossen worden.
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