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Polizei schießt bei Übung auf Bundeswehrsoldaten: Ermittlungen eingestellt

  • AFP - 28. Oktober 2026, 10:57 Uhr
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Bundeswehrsoldaten bei Übung in Wittmund
Bild: AFP

Nach den Schüssen von Polizisten auf Soldaten bei einer Bundeswehrübung in Bayern vor einem Jahr hat die Staatsanwaltschaft Landshut die Ermittlungen gegen die Polizeibeamten eingestellt.

Nach den Schüssen von Polizisten auf Soldaten bei einer Bundeswehrübung in Bayern vor einem Jahr hat die Staatsanwaltschaft Landshut die Ermittlungen gegen die Polizeibeamten eingestellt. Es habe kein strafbares Verhalten gegeben, weder bei der Polizei noch auf Seiten der Streitkräfte, teilten das bayerische Landeskriminalamt und die Staatsanwaltschaft am Mittwoch mit.

Ein Soldat war bei dem eskalierten Einsatz in Erding durch einen Streifschuss im Gesicht verletzt worden. Zwei Soldaten hatten im Nachgang Strafanzeige gestellt.

Eine Passantin hatte die Polizei alarmiert, nachdem sie die für die Übung bewaffneten Soldaten in der Erdinger Straßenmeisterei entdeckt, diese aber nicht als Soldaten erkannt hatte. Die Übung der Bundeswehr war den Ermittlungen zufolge ordnungsgemäß angemeldet worden. Für die eingetroffenen Polizisten sei ebenso wie für die Bundeswehrsoldaten die Lage dann unübersichtlich gewesen. Die Polizisten seien von einem unmittelbar bevorstehenden Angriff ausgegangen, die Soldaten von einem nicht angekündigten Übungsszenario.

In der sich zuspitzenden Situation hätten die Polizisten die Soldaten aufgefordert, sich auf den Boden zu legen. Nachdem diese dem nicht nachgekommen seien, hätten die Beamten Warnschüsse abgegeben. Ein weiterer Soldat sei dann auf die Situation aufmerksam geworden, habe sie für eine Übung gehalten und mit Platzpatronen auf die Polzisten geschossen. Diese wiederum gingen von einem realen Angriff aus und schossen mit scharfer Munition zurück, wobei der Soldat verletzt wurde. 

Zu dieser Zeit hatte die Einsatzzentrale der Polizei noch nicht bei der Bundeswehr klären können, ob die Soldaten Teil der Übung sind. Nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft durften die Polizisten schießen, da sie von einer Notwehrlage ausgehen konnten. Bei der Bundeswehr wiederum habe es keine Fehler bei der Planung, Vorbereitung und tatsächlichen Übung gegeben, weshalb auch hier keine Ermittlungen eingeleitet wurden.

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