Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verhandelt am Mittwoch (09.00 Uhr) über die Frage, ob ein Verband von einem Geschäftsführer wegen der mutmaßlichen Täuschung von Verbrauchern Schadenersatz fordern kann. Er prüft eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz in einem von dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) angestrengten Rechtsstreit. Diese klagte gegen ein Unternehmen, das kostenpflichtige Dienstleistungen rund um den Rundfunkbeitrag anbot, etwa zur Ummeldung. (Az. I ZR 253/25)
Der vzbv kritisierte, dass für einen eigentlich kostenlosen Service Geld verlangt werde, ohne darauf hinzuweisen. Die Klage gegen die Firma pausiert, da sie in die Insolvenz ging. Die Verbraucherschützer klagten aber auch gegen den Geschäftsführer. Das Oberlandesgericht erklärte diese Klage für unzulässig, weshalb der vzbv sich an den BGH wandte. Ein Urteil wird für Mittwoch noch nicht erwartet.
Wirtschaft
BGH prüft Klagerecht von Verbraucherverband gegen Geschäftsführer
- AFP - 21. Oktober 2026, 04:04 Uhr
Der Bundesgerichtshof verhandelt über die Frage, ob ein Verband von einem Geschäftsführer wegen der mutmaßlichen Täuschung von Verbrauchern Schadenersatz fordern kann.
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